903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Die Kommission hatte bereits am 30. August 2011 einen Verordnungsvorschlag in der Sache vorgelegt (vgl. COM (2011) 518 final, BR-Drucksache 513/11 (PDF) ). Der Bundesrat hat hierzu mit seinem Beschluss vom 25. November 2011 umfassend Stellung genommen. Der nun vorgelegte Verordnungsvorschlag weicht hiervon inhaltlich bzw. im regelnden Teil im Wesentlichen nicht ab.
- 2. Der Bundesrat verweist daher zu der erneuten Vorlage auf seine o.a. Stellungnahme [und bittet die Bundesregierung, sich bei der weiteren Ratsbehandlung der Vorlage dafür einzusetzen, dass die darin unterbreiteten Vorschläge berücksichtigt und umgesetzt werden].