Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes - Drucksachen 016/11967, 016/12225, 016/13259 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Deutscher Bundestag Drucksache 016/13373 16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 016/11967, 016/12225, 016/13259 -

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag hält eine durchgreifende, nachhaltige und rasche Verbesserung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes für geboten, um die zunehmenden Angriffe sowohl auf die Verfügbarkeit der informationstechnischen Infrastruktur als auch auf sensible Daten erfolgreich abwehren zu können.

Im Hinblick auf die teilweise sehr enge Vernetzung der Informationstechnik des Bundes mit derjenigen der Länder und Kommunen sind bei der Umsetzung der Regelungen des Gesetzes Auswirkungen, vor allem infolge von Standardsetzungen und Zertifizierungen, auf die Informationstechnik aller Ebenen nicht auszuschließen.

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung deshalb sicherzustellen, dass beabsichtigte Vorgaben beziehungsweise Entscheidungen nach § 8 dieses Gesetzes, soweit sie die Schnittstellen zwischen der Informationstechnik von Bund und Ländern betreffen, mit den Ländern rechtzeitig abgestimmt werden.


Berlin, den 25. Juni 2009
Volker Kauder,
Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion