Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bundestages in zu Drucksache 578/09. Der Bundesrat erwartet, dass die zuständigen Stellen des Bundes die zuständigen Behörden der Länder in den in Rede stehenden Bereichen (Standardsetzung, technische Richtlinien und Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten) rechtzeitig informieren an der Erarbeitung der einschlägigen Regelungen beteiligen und nur mit dem Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern oder dessen jeweiliger Nachfolgeorganisation abgestimmte Entscheidungen treffen.

Begründung

Der Bundesrat hatte am 06.03.2009 zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - BR-Drs. 062/09(B) HTML PDF - und u. a. um Einfügung zusätzlicher Regelungen in § 8 Absatz 4 gebeten. Mit diesen zusätzlichen Regelungen sollte sichergestellt werden, dass die Länderinteressen insbesondere bei Vorgaben und Festlegungen im Bereich Standardisierung, die sich auf die Informationstechnik in der Verantwortung der Länder und Kommunen auswirken können, gewahrt bleiben.

Der Bundesrat erkennt grundsätzlich das berechtigte Interesse des Bundes an, seine IT-Systeme durch geeignete Maßnahmen zu schützen, indem er technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung festlegt und Maßnahmen ergreift, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Er will das weitere Gesetzgebungsverfahren daher nicht verzögern. Andererseits muss den berechtigten Interessen der Länder Rechnung getragen werden.