Punkt 15 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009
Der Bundesrat möge die Entschließung in der Empfehlungsdrucksache 577/1/09 Buchstabe B Ziffer 2 mit der Maßgabe fassen, dass Buchstabe c wie folgt formuliert wird:
- "c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen,
- aa) ob die Genehmigungen von Sportordnungen widerrufen werden sollen soweit sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich hierbei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden
- bb) ob Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, verboten werden soll."
Begründung (nur für das Plenum):
Mit Beschluss vom 18. Juni 2009 (zu Drucksache 577/09 (PDF) ) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, bei Sportdisziplinen wie IPSC-Schießen und Spielen mit realer Tötungs- und Verletzungssimulation wie Paintball nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Hinblick auf eine Entscheidung über ein generelles Verbot des IPSC-Schießens und von Paintball sollten die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag erbetenen Prüfung vorliegen.