Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 18. Februar 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.0ktober 2008 mit einer Entschließung die Bundesregierung insbesondere dazu auffordert, frühzeitig unter Beteiligung der für Fragen des Düngerechts und des Abfallrechts zuständigen obersten Landesbehörden ein zukunftsweisendes Regelungskonzept für die landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen vorzulegen.
Vor dem Hintergrund einer Übergangszeit bis zum 31.12.2016 für das Inkrafttreten der anspruchsvolleren Schadstoffregelungen des Düngemittelrechtes auch für Düngemittel aus Abfällen werden derzeit folgende Aktivitäten vorbereitet:
- - Erarbeitung von Eckpunkten zu Schadstoffregelungen für Abfälle durch BMELV gemeinsam mit dem BMU und den zuständigen obersten Landesbehörden noch im Jahr 2009. Die Bundesländer sind bereits in die Arbeiten eingebunden.
- - gemeinsame Fachtagung von Bund und Ländern zu den stofflichen Perspektiven und rechtlichen Rahmenbedingungen einer langfristigen Verwertung von Klärschlämmen, fachlich vorbereitet durch das Julius Kühn-Institut Braunschweig und wissenschaftlich begleitet durch den Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen des BMELV.