Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.