847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Agrarausschuss (A) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat hat seine ablehnende Haltung zu den Überlegungen der Kommission, die Eigenständigkeit der Europäischen Weinmarktorganisation aufzugeben und in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO einzureihen, in seinen Beschlüssen vom 16. Februar 2007 (BR-Drucksache 939/06(B) ), vom 8. Juni 2007 (BR-Drucksache 153/07(B) ) und vom 21. September 2007 (BR-Drucksache 475/07(B) ) zum Ausdruck gebracht. Der Bundesrat hat sich immer für den Bestand einer eigenständigen gemeinsamen Marktorganisation für Wein ausgesprochen. Im Hinblick auf den nunmehr vorliegenden Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse bekräftigt er seine Position ausdrücklich.
- 2. Er sieht seine Befürchtungen bestätigt und widerspricht ausdrücklich den Vorstellungen der Kommission, dass durch eine Integration der Weinmarktordnung in die einheitliche GMO der Bürokratieabbau im Agrarsektor durch transparentere, einfachere und weniger schwerfällige Vorschriften vorangebracht würde und bedeutend geringere Kosten für die Unternehmen entstünden. Genau das Gegenteil wird erwartet. Durch die zu erwartenden ständigen Änderungen der Verordnung über die einheitliche GMO wird der betroffene Unternehmer und Bürger nur mit deutlich erhöhtem Aufwand die jeweils geltenden Bestimmungen im Weinsektor nachvollziehen können.
- 3. Die Umsetzung des Vorschlags der Kommission zu einem Zeitpunkt, in dem Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 nur teilweise vorliegen, gefährdet wegen der fehlenden Transparenz das hohe Gut der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten.
- 4. Der Bundesrat wendet sich mit Nachdruck gegen die Absicht, im Zuge der Integration der Weinmarktorganisation in die Verordnung über die einheitliche GMO vielfältige Regelungskompetenzen auf die Kommission zu übertragen, statt an den bewährten Ausschussverfahren nach Artikel 113 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 festzuhalten.
- 5. Der Bundesrat sieht sich dabei vom Europäischen Parlament unterstützt, das wiederholt, so in seinen Entschließungen vom 15. Februar 2007 und vom 12. Dezember 2007, für eine Beibehaltung der eigenständigen Marktorganisation für Wein eingetreten ist.
- 6. Aus diesen Gründen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, nachdrücklich dafür einzutreten, dass die vorgesehene Eingliederung der Europäischen Weinmarktorganisation in die Verordnung über die einheitliche GMO verhindert wird.
B
- 7. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.