A
Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:
- 1. Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an.
- 2. Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhängende Übertragung weiterer Aufgaben und Zuständigkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftragsverwaltung durch die Länder für die Bundesfernstraßen.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu treffen, bevor die Kommission "Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes", die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat.