Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91b)

Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2014 verabschiedeten Gesetz mit der nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.