Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss nach Artikel 13 der Richtlinie 93/15/EWG (Explosivstoffe für zivile Zwecke)
Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 13 der Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke eine Vertreterin des Freistaats Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (RD'in Petra Zahm).