Bundesministerium des Innern Berlin, den 9. August 2007
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Betr.:
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung)
hier:
Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesrat gem. § 5 Abs. 3 EUZLBG
Bezug:
- 1. Beschluss des Rates der Innen- und Justizminister vom 13. Juni 2007, Dok 10482/07 PROCIV 96 COSDP 488 SAN 127 COCON 16 vom 6. Juni 2007*
- 2. Beschlüsse des Bundesrates vom 8. Juli 2005, BR-Drs. 323/05 (PDF) und 312/05 (PDF) , 7. April 2006, BR-Drs. 101/06 (PDF) , und 16. Februar 2007, BR-Drs. 026/07 (PDF)
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
am 13. Juni 2007 ist im Rat der Innen- und Justizminister in Brüssel eine politische Einigung zum "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung)" erzielt worden.
Die Bundesregierung hat diese Einigung nur unter Parlamentsvorbehalt mitgetragen, da sie vor ihrer endgültigen Zustimmung gemäß § 5 Abs. 3 EUZBLG das Einvernehmen mit dem Bundesrat herstellen muss.
Mit dem unter deutscher Präsidentschaft erzielten Kompromiss wird den o. g. Beschlüssen des Bundesrates Rechnung getragen.
Um die zeitnahe endgültige Verabschiedung der Neufassung des Gemeinschaftsverfahrens zu ermöglichen, wäre ich Ihnen namens der Bundesregierung dankbar, wenn der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung das entsprechende Einvernehmen erteilen würde.
Mit freundlichen Grüßen
DR. WOLFGANG SCHÄUBLE
- * AE-Nr. 060389 in EUDISYS