Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/6670 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes - Drucksache 18/6164 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 Nummer 5 wird Nummer 3 wie folgt gefasst:
,3. der Verwendung des Begriffs "garantiert traditionelle Spezialität".*
Fristablauf: 18.12.15 Erster Durchgang: Drucksache. 348/15 (PDF)