Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/6670 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes - Drucksache 18/6164 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird Nummer 3 wie folgt gefasst:

,3. der Verwendung des Begriffs "garantiert traditionelle Spezialität".*

Fristablauf: 18.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 348/15 (PDF)