940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung:
Zu Artikel 3
- a) Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften beschlossene Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, da mit dem Inkrafttreten der Novellierung Anfang 2016 das Hofabgabeerfordernis für nahezu zwei Drittel der Betriebe faktisch abgeschafft wird. Er sieht das vorliegende Gesetz somit als einen weiteren wichtigen Schritt hin zur endgültigen Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung.
- b) Der Bundesrat bedauert, dass der Deutsche Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates, die Hofabgabeverpflichtung als Anspruchsvoraussetzung für die Regelaltersrente von Landwirten gänzlich abzuschaffen (Änderungen in den §§ 11 und 12 ALG), nicht gefolgt ist.
- c) Der Bundesrat hält jedoch nach wie vor an der vollständigen Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung fest, da
- - die komplizierte Regelung durch die Novellierung kaum vereinfacht wird,
- - mit der Beibehaltung der Regelung für die verbliebenen rund 20 Prozent der voll betroffenen Betriebe kaum agrarstrukturelle Wirkungen erzielt werden können,
- - der Trend zur Befreiung von der Versicherungspflicht durch die Novellierung des Gesetzes verstärkt und somit das System der Alterssicherung der Landwirte insgesamt gefährdet wird und
- - die sich durch die Novellierung nunmehr abzeichnende Diskriminierung von Unverheirateten und Alleinstehenden nicht akzeptiert werden kann.