Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich - Drucksachen 19/4459, 19/4731, 19/5580 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/5580 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein leistungsfähiges Verkehrssystem ist Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft, für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Die Menschen brauchen sichere und bezahlbare Mobilität, die Wirtschaft zuverlässige und wettbewerbsfähige Transportbedingungen.
Als Wirtschaftsstandort, als Technologieland, als Logistikweltmeister und als zentrale Verkehrsachse Europas ist Deutschland prioritär auf ein gut ausgebautes, modernes Verkehrsnetz für Straße, Schiene und Wasserstraße angewiesen.
Planungs- und Genehmigungsverfahren nehmen in Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten deutlich mehr Zeit in Anspruch. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ändert die bestehenden Gesetze für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße mit dem Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher, effizienter, transparenter und schneller auszugestalten.
Über den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten, wichtigen Baustein hinaus bedarf es für ein ganzheitliches Gesamtkonzept zur Beschleunigung von Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben weiterer Maßnahmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. zu prüfen, wie eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren realisiert werden kann, indem die Untersuchungsergebnisse des Raumordnungsverfahrens für das Planfeststellungsverfahren genutzt werden können;
- 2. für Infrastrukturvorhaben des Bundes frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form von Beteiligungsscopings zu prüfen;
- 3. zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vorzulegen, in dem die Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren übernommen werden;
- 4. die Einführung einer verbindlichen Frist bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren bei gleichzeitiger personeller Stärkung der Gerichte mit dem Ziel einer Beschleunigungswirkung für Planungs- und Genehmigungsverfahren zu prüfen.