Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 87d)

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.