Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/13217 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) - Drucksachen 016/13105 und 16/12280 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 werden in Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "geführt" das Komma und die Wörter "soweit Recht der Europäischen Gemeinschaft nicht entgegensteht" gestrichen.
Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 220/09 (PDF)