Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
(Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung - WvGeflpestMonV)

942. Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016

A

Begründung:

Die vorgeschlagene Änderung dient der Klarstellung vor dem Hintergrund der jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des § 44 Absatz 1 und 2 Nummer 1 BNatSchG. Durch den Änderungsvorschlag soll neben der Gewinnung von kombinierten Rachen- und Kloakentupferproben von bejagdbaren Wildvögeln im Zeitraum September bis Januar (Jagdsaison) auch die Gewinnung von frischem, beobachtet abgesetztem Kot lebender Wildvögel, insbesondere im Fall von nicht bejagdbaren Vogelarten, sowie auch während der Schonzeit von bejagdbaren Wildvögeln ermöglicht werden. Dadurch wird die Gewinnung von Probenmaterial bei bejagdbaren Wildvögeln auch außerhalb der Jagdsaison ermöglicht und Wildvogel-Spezies, die nicht zum bejagdbaren Wild gehören, werden ebenfalls bei dem Wildvogelmonitoring erfasst.

B

C

Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: