Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung- Drucksachen 19/10815, 19/12798, 19/14431 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/14431 angenommen.
"I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Duale Studiengänge ermöglichen den Erwerb wissenschaftlicher und berufspraktischer Kompetenzen und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Fachkräften und Spezialisten. Dabei verbinden sie die akademische Bildung mit der berufspraktischen Arbeitswelt zu einem Mehrwert für die Studierenden und Unternehmen gleichermaßen und tragen verstärkt zur Fachkräftesicherung auf hohem Niveau bei. Die vielfältigen und praxisnahen Studienangebote erfreuen sich einer zunehmenden Nachfrage.
Zielsetzung der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist eine Stärkung und Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung. Hierzu werden mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel werden neue Fortbildungsstufen eingeführt.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
- - das wachsende Angebot von dualen Studiengängen, die sich durch niedrige Abbruchquoten, wertvolle Praxisnähe und sehr gute Übernahmechancen auszeichnet. Seit Einführung der dualen Studiengänge hat sich eine Vielzahl an Umsetzungsmodellen entwickelt. In welchem Umfang und mit welchen Rechtsfolgen oder unter welchen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen scheint jedoch nicht in vollem Umfang bekannt und bewertet;
- - das Anliegen der Bundesregierung, die Gleichwertigkeit der dualen und akademischen Bildung zu stärken.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. wissenschaftlich untersuchen zu lassen, ob sich aus der bisherigen Entwicklung der dualen Studiengänge ein Anlass für Regelungsbedarf herleitet und in welcher Form dieser gegebenenfalls besteht. Dazu soll der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Zusammenwirken mit der Kultusministerkonferenz (KMK) gebeten werden, gemeinsam Empfehlungen zu geeigneten Rahmenbedingungen für duale Studiengänge abzugeben. Dabei soll ein umfassender Überblick ("systematic review") gegeben werden u.a. über die vielfältigen Ausprägungen des dualen Studiums in den Ländern, die Verzahnung der verschiedenen Lernorte und die wirtschaftliche, rechtliche und soziale Stellung der Studierenden. Hierbei sind insbesondere alle Ausprägungen dualer Studiengänge, alle Möglichkeiten zur Akkreditierung und alle Gestaltungen und Strukturen dualer Studiengänge zu berücksichtigen.
Die Empfehlungen und Schlussfolgerungen sollen dem Deutschen Bundestag bis Frühjahr 2022 vorgelegt werden, ein Zwischenbericht ist bis Frühjahr 2021 zu erfolgen;
- 2. zu evaluieren, ob bei den eingeführten Fortbildungsstufen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung struktureller oder qualitativer Verbesserungsbedarf besteht. Diese Ergebnisse sollen in fünf Jahren vorliegen.";