Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. September 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.