C(2017) 7763 final
Europäische Kommission Brüssel, den 21.11.2017
C(2017) 7763 final
Herrn Michael MÜLLER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ECRIS-TCN), {COM (2017) 344 final}.
Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets ehrgeiziger Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur der Union, wie in der Europäischen Sicherheitsagenda und der Mitteilung der Kommission vom 6. April 2016 "Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit" dargelegt. Er ist außerdem Teil der vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission im Dezember 2016 in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 13. Dezember 2016 vereinbarten Gesetzgebungsprioritäten für 2017.
Mit dem Vorschlag sollen Lücken beim Austausch von Informationen über verurteilte Drittstaatsangehörige geschlossen werden. Es wird ein zentralisiertes System bei der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) geschaffen, mit dem ein Suchmechanismus zur Ermittlung des bzw. der Mitgliedstaaten mit Informationen zu verurteilten Drittstaatsangehörigen eingerichtet wird. Informationen über frühere Verurteilungen von Personen werden zu fundierteren und angemessenen Entscheidungen in Strafverfahren und in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen der Entscheidungsfindung führen.
Die Kommission begrüßt die grundsätzliche Befürwortung der Ziele des Vorschlags durch den Bundesrat. Die Empfehlung des Bundesrats, nicht nur Pseudonyme und Aliasnamen, sondern auch sonstige abweichende Personendaten, z.B. verschiedene Transkriptionen des Vor- und Nachnamens eines Drittstaatsangehörigen in das System aufzunehmen, wurde entsprechend zur Kenntnis genommen. Variationen in der Schreibweise des Namens können in der Tat dazu führen, dass das System irreführende Ergebnisse rückmeldet.
Die Gespräche zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen - dem Europäischen Parlament und dem Rat - über den Vorschlag sind im Gange, und die Kommission ist nach wie vor zuversichtlich, dass eine Einigung in naher Zukunft erreicht wird. Die Stellungnahme des Bundesrats wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermanns Vera Jourovä
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission
- 1. COM (2016) 205 final.
- 2. https://ec.europa.eu/priorities/publications/joint-declarationeuslegislativepriorities-2017_de