Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 7. September 2010
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss des Senates von Berlin übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Städtebauförderung mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010 zu setzen und die sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Städtebauförderung
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Städtebauförderung ein erfolgreiches, gemeinsames Instrument einer nachhaltigen Struktur- und Stadtentwicklungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden ist. Die Städtebauförderung leistet ein Vielfaches dessen, was sie kostet. Sie schafft lokale und regionale Identität, indem sie vor allem die Innenstädte und Ortszentren sichert und entwickelt. Zentrale Aufgabe ist, die kommunale Infrastruktur an den wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Wandel anzupassen und zu modernisieren. Dabei sichert sie in hohem Maß Beschäftigung im örtlichen Handwerk und regionalen Baugewerbe.
- 2. Der Bundesrat hält eine Fortführung der Städtebauförderung aufgrund der strukturpolitischen Bedeutung ab 2011 im Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsgesetzes 2011 mindestens auf dem Niveau wie im Bundeshaushaltsplan 2010 für dringend erforderlich.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011 die Kürzungen der Städtebauförderung rückgängig gemacht werden.
Begründung:
Die Programme der Städtebauförderung haben sich als Investitionsmotor bewährt. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbares Mittel, um städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen zu begegnen. Die Investitionen sind auch eine wichtige Stütze mittelständischer, regionaler Unternehmen. Eine Kürzung der Förderung würde sich negativ auf weitere Investitionen in den Stadtteilen auswirken, zu Auftragsrückgängen und auch zu Arbeitsplatzverlusten führen. Kürzungen und Einsparungen bei der Städtebauförderung beschädigen das Vertrauen in den Kommunen und letztendlich bei den Menschen vor Ort und sind sowohl aus stadtentwicklungspolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.
Die Städtebauförderung stärkt bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Demokratie und fördert die soziale Integration. Jede Kürzung der Städtebauförderung trifft die Menschen in den Fördergebieten und ihre Perspektiven unmittelbar, weil mit dem Wegfall des integrativen Steuerungsinstruments Städtebauförderung die Teilhabechancen der Bewohnerinnen und Bewohner an positiven gesellschaftlichen Entwicklungen gefährdet sind.
Die Bauministerkonferenz hat sich in einer Sondersitzung am 03.09.2010 ausdrücklich zur Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen bekannt. Die Einsparabsicht für die Städtebauförderung muss nach einvernehmlicher Haltung der für die Stadtentwicklung verantwortlichen Ministerinnen und Senatorinnen, Minister und Senatoren der Länder angesichts der strukturpolitischen Bedeutung aufgegeben werden. Eine Kürzung der Fördermittel ist wegen der absehbar schädlichen Wirkungen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Kürzungen rückgängig zu machen.