Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 134. Sitzung am 6. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6573 - den von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung - Drucksache 18/5373 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 27.11.15
Initiativgesetz des Bundestages