Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
(StrEG)

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. September 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.