Punkt 55 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
Der Bundesrat möge beschließen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 23. April 2009 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.
Begründung
Der Vermittlungsausschuss hat sein Verfahren am 10. Juni 2009 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Das Gesetz liegt dem Bundesrat damit erneut vor, ohne dass dessen schwer wiegende Bedenken Berücksichtigung gefunden hätten. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss vom 15. Mai 2009 (Drs.379/09) den Vermittlungsausschuss angerufen, um insbesondere Veränderungen in der Beimischungsquote und bei der Besteuerungshöhe von reinem Biodiesel und Pflanzenöl zu erreichen. Der Bundesrat sieht auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage die Gefahr, dass die aktuell sehr schwierigen Rahmenbedingungen für die Produzenten von Biodiesel und Pflanzenöl in Deutschland dazu führen werden, dass ein durch gezielte staatliche Unterstützung entstandener Wirtschaftszweig vor dem Aus steht. In verschiedenen Beschlüssen hat der Bundesrat wiederholt auf diese Problematik hingewiesen.
Ziel des Bundesrates ist es, über eine steuerliche Regelung unter Berücksichtigung von Über- bzw. Unterkompensation der Biokraftstoffe in Bezug auf fossile Kraftstoffe einen Reinbiokraftstoffmarkt zu erhalten sowie die Regelungen zur Beimischungsquote so weiter zu entwickeln, dass insgesamt für die entsprechenden Unternehmen gerade in der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage eine Zukunftsperspektive besteht.