Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe der EASO (Unterstützungsbüro für Asylfragen) "EASO Practical Cooperation-EURASIL")
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Arbeitsgruppe der EASO (Unterstützungsbüro für Asylfragen) ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten benennen.