952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass ein frühzeitiger Aufbau von 5G-Netzen eine strategische Chance für Europa beinhaltet. Insofern begrüßt der Bundesrat den Vorschlag für einen 5G/Aktionsplan für Europa.
- 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission ebenfalls zu, dass die europaweite Nutzung der Chancen des künftigen Mobilfunkstandards 5G nicht nur eine zügige, sondern eine weitgehend koordinierte Einführung von 5G-Netzen in Europa voraussetzt.
Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Neuregelungen im Bereich der Frequenzpolitik auf die zeitliche Vorgabe von Umsetzungsfristen innerhalb der EU, die Vorgabe von qualitativen Mindestanforderungen für die Frequenzvergabeverfahren und die Implementierung von entsprechenden Durchsetzungsvorschriften und -befugnissen für die Kommission beschränken sollten.
- 3. Der Bundesrat sieht dementsprechend keine Notwendigkeit für eine zentralisierte grenzüberschreitende Planung, die über die Formulierung von Umsetzungsfristen, qualitativen Mindestanforderungen und entsprechenden Durchsetzungsvorschriften hinausgeht.
- 4. Die Ermächtigung der Kommission zur operativen Umsetzung einer Reihe von Durchführungsvorschriften würde nach Auffassung des Bundesrates eine Zusammenführung der rechtsetzenden mit der Recht ausführenden Institution bedeuten; dies wird vom Bundesrat abgelehnt.
- 5. Der Bundesrat hat zudem erhebliche Zweifel, ob eine freiwillige Koordinierung der Durchführungspläne öffentlicher und privater Akteure für Investitionen in zelluläre Basisstationen und Glasfaserinfrastrukturen zielführend ist und dem wettbewerbsorientierten marktwirtschaftlichen Charakter der Telekommunikationsmärkte entspricht.
- 6. Der Bundesrat behält sich vor, die Mitteilung auf Grundlage des jeweiligen Diskussionsstandes auf europäischer Ebene erneut aufzurufen und zu kommentieren.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.