Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass ein frühzeitiger Aufbau von 5G-Netzen eine strategische Chance für Europa beinhaltet. Insofern begrüßt der Bundesrat den Vorschlag für einen 5G/Aktionsplan für Europa.
- 2. Er stimmt der Kommission ebenfalls zu, dass die europaweite Nutzung der Chancen des künftigen Mobilfunkstandards 5G nicht nur eine zügige, sondern eine weitgehend koordinierte Einführung von 5G-Netzen in Europa voraussetzt.
Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Neuregelungen im Bereich der Frequenzpolitik auf die zeitliche Vorgabe von Umsetzungsfristen innerhalb der EU, die Vorgabe von qualitativen Mindestanforderungen für die Frequenzvergabeverfahren und die Implementierung von entsprechenden Durchsetzungsvorschriften und -befugnissen für die Kommission beschränken sollten.
- 3. Er sieht dementsprechend keine Notwendigkeit für eine zentralisierte grenzüberschreitende Planung, die über die Formulierung von Umsetzungsfristen, qualitativen Mindestanforderungen und entsprechenden Durchsetzungsvorschriften hinausgeht.
- 4. Die Ermächtigung der Kommission zur operativen Umsetzung einer Reihe von Durchführungsvorschriften würde nach Auffassung des Bundesrates eine Zusammenführung der rechtsetzenden mit der Recht ausführenden Institution bedeuten; dies wird vom Bundesrat abgelehnt.
- 5. Er hat zudem erhebliche Zweifel, ob eine freiwillige Koordinierung der Durchführungspläne öffentlicher und privater Akteure für Investitionen in zelluläre Basisstationen und Glasfaserinfrastrukturen zielführend ist und dem wettbewerbsorientierten marktwirtschaftlichen Charakter der Telekommunikationsmärkte entspricht.
- 6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.