Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft
(Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 244. Sitzung am 30. Juni 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) - Drucksachen 18/12329, 18/12378, 18/13014 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/13014 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft ist eine Nutzung auf gesetzlicher Grundlage nach den §§ 60a bis 60h UrhG-E erlaubt.

Nach § 60h UrhG-E ist hierfür eine angemessene Vergütung geschuldet. Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom November 2015 im Verfahren "Reprobel" sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2017 ("Verlegerbeteiligung") ist die Beteiligung der Verlage an den Einnahmen aus diesen Vergütungsansprüchen nicht mehr wie bislang möglich. In der Folge hatte der Deutsche Bundestag mit Wirkung vom 24. Dezember 2016 mit § 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes eine Regelung beschlossen, nach der die Verleger im Wege der nachträglichen Zustimmung nach Veröffentlichung oder mit Anmeldung des Werks an der Vergütung beteiligt werden können. Erfahrungen der Praxis mit dieser neuen Regelung liegen bislang ebenso wenig vor wie belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Seiten der Verlage. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass diese Situation die Verlage und insbesondere kleine und mittlere Verlage vor erhebliche Schwierigkeiten stellt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt vor diesem Hintergrund nach wie vor die Initiative der Bundesregierung, die sich auf EU-Ebene bereits für die erforderlichen Änderungen des europäischen Rechtsrahmens ausgesprochen hat.

Urheberrechtliche Inhalte werden grundsätzlich auf Lizenzbasis vertrieben, und der weit überwiegende Teil der Nutzungen von Inhalten durch Bildung und Wissenschaft findet auf Lizenzbasis statt. Verlage und Bildungseinrichtungen können auf vertraglicher Grundlage maßgeschneiderte Lösungen zu angemessenen Bedingungen aushandeln. Dabei profitieren auch die Autoren und sonstigen Urheber von Verlagseinnahmen, sofern sie z.B. durch prozentuale Honorare an dem Umsatz beteiligt sind, der mit ihren Werken erzielt wird. Dieses Lizenzsystem wird durch die Bestimmungen über die gesetzlichen Nutzungsbefugnisse ergänzt, die das Reformgesetz nun neu ordnet.

Eine Lizenzierungspraxis, die sowohl den Interessen der Rechteinhaber wie auch Nutzer dient, setzt faire Preise und Nutzungsbedingungen ebenso voraus wie die einfache Zugänglichkeit der Vertragsangebote der Verlage. Digitalisierung und Vernetzung schaffen in diesem Zusammenhang neue Chancen, die genutzt werden sollten. Denkbar wäre insbesondere eine Online-Lizenzierungsplattform, die Zugang zu Werken sowohl über Lizenzangebote als auch über gesetzliche Nutzungsbefugnisse ermöglicht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf,