Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM (2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 10. September 2012 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3031).

Hinweis: vgl.
Drucksache 561/10 (PDF) = AE-Nr. 100703,
Drucksache 786/10 (PDF) = AE-Nr. 100992,
Drucksache 232/11 (PDF) = AE-Nr. 110287 und
Drucksache 223/12 (PDF) = AE-Nr. 120274

Europäische Kommission

Brüssel, den 5.9.2012 COM (2012) 485 final 2012/0234 (NLE)

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens

{SWD(2012) 252 final}
{SWD(2012) 253 final}

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Bedeutung der Schaffung neuer Lernangebote

Das Lernangebot, auf das wir heute zurückgreifen können, ist unbegrenzt, uneingeschränkt und unmittelbar verfügbar. Wir erlernen und erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen nicht mehr nur auf traditionelle Weise in Unterrichtsräumen (formales Lernen), sondern in zunehmendem Maße außerhalb. Wichtig ist auch das, was wir am Arbeitsplatz, durch Mitarbeit in Organisationen der Zivilgesellschaft, im virtuellen Raum (Internet und mobile Geräte), allein oder mit anderen lernen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, indem sie ihnen Lernangebote zur Verfügung stellen, die zwar organisiert, aber nicht formalisiert sind. Außerdem gewinnt das informelle Lernen in einer globalen und vernetzten Welt an Bedeutung, in der technische Mittel es jedem Einzelnen erlauben, eine Vielzahl verschiedener Lernmethoden zu nutzen, wie etwa offene Bildungsressourcen oder Fernstudienangebote.

Es ist wichtig, dass alle Lernenden für Lernerfahrungen gewonnen und damit in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden, denn nur so ist der rasche wirtschaftliche und technische Wandel zu bewältigen; nur so wird jeder Einzelne in die Lage versetzt, im Verlauf seines Erwerbslebens mit häufigeren Arbeitsplatzwechseln zurechtzukommen und höhere und wichtigere Fähigkeiten zu erwerben, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum gesteigert werden können.

In der heutigen Situation, in der die Arbeitslosigkeit - von der junge Menschen besonders stark betroffen sind - steigt und es an Wirtschaftswachstum fehlt, besteht die dringende Notwendigkeit, neue Lernangebote außerhalb des formalen Systems zu nutzen und von den auf diese Weise erworbenen Fähigkeiten Gebrauch zu machen: Europa ist auf ein ausgewogenes Spektrum von Fähigkeiten angewiesen, damit diese den vorhandenen Arbeitsplatzprofilen entsprechen, was wiederum zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands beiträgt.

Vor diesem Hintergrund müssen die Bildungs- und Qualifizierungssysteme allen Bürgerinnen und Bürgern1 die Chance bieten, zu zeigen, was sie außerhalb der Schule gelernt haben, und das Erlernte für ihr berufliches Fortkommen und ihre Weiterbildung zu nutzen. Dies kann durch Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erzielten Lernergebnisse erreicht werden, bei der eine zugelassene Stelle bestätigt, dass die betreffende Person Lernergebnisse (Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen) erzielt hat, die anhand eines entsprechenden Standards gemessen werden können.

Nichtformales und informelles Lernen in der Strategie Europa 2020

Die Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen in den Mitgliedstaaten der EU leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des ehrgeizigen Ziels, das sich die EU in der Strategie Europa 2020 gesetzt hat, nämlich ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Eine solche Validierung kann für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts von Bedeutung sein, denn Validierungsverfahren machen transparenter, über welche Fähigkeiten die vorhandenen Arbeitskräfte verfügen, und fördern eine bessere Abstimmung des Qualifikations- und Arbeitskräftebedarfs aufeinander. Sie erleichtern den Transfer von Fähigkeiten zwischen Unternehmen und Branchen und sorgen auf dem europäischen Arbeitsmarkt für mehr Mobilität. Durch Erleichterung der beruflichen und geografischen Mobilität sowie durch bedarfsgerechtere Qualifizierung kann Validierung in Bezug auf die Behebung von Qualifikationsdefiziten in Wachstumsbranchen viel bewirken und die konjunkturelle Erholung fördern.

Angesichts der alternden Bevölkerung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung kann die Validierung informeller und nichtformaler Lernerfahrungen in Europa auch dazu beitragen, dass diejenigen, die am wenigsten in den Arbeitsmarkt integriert sind, neue Lern- und Arbeitsgelegenheiten erhalten, und dass sämtliche Humanressourcen genutzt werden, um so die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Produktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Insbesondere kann Validierung jungen Arbeitslosen, die auf der Suche nach ihrem ersten Arbeitsplatz sind oder nur über sehr geringe Berufserfahrung verfügen, dabei helfen, ihre unter den verschiedensten Bedingungen erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen unter Beweis zu stellen und ihnen einen Marktwert zu verschaffen.

Für die Einzelnen verbindet sich mit der Validierung die Aussicht auf eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit, höhere Löhne und berufliche Aufstiegschancen, auf eine leichtere Verwertbarkeit von Fähigkeiten im Ausland, auf eine zweite Chance für diejenigen, die zu früh von der Schule abgegangen sind, sowie auf besseren Zugang zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Lernmotivation und dem Selbstvertrauen dürfte das ebenfalls zugute kommen.

Insgesamt trägt die Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen außerdem zur Erreichung mehrerer Kernziele der Strategie Europa 2020 bei, die sich auf die Verringerung von Schulabbrüchen, den Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss, die Erwerbstätigenquote insgesamt sowie auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen und im Rahmen des Europäischen Semesters einem Follow-up unterzogen werden.

Die politische Agenda Europas als Fundament

Schon seit 2001 steht die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens auf der politischen Agenda der EU. Damals definierte die Kommission den Begriff des "lebenslangen Lernens" und fasste darunter alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen einer persönlichen, staatsbürgerlichen, sozialen und/oder beschäftigungsbezogenen Perspektive dient. Seit Annahme der Erklärung von Kopenhagen zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung wurde eine ganze Reihe von Initiativen zur Entwicklung europäischer Verfahren und Instrumente im Bereich des lebenslangen Lernens ergriffen:

Darüber hinaus konnten seit 2007 mehrere Pilotprojekte aus dem Programm für lebenslanges Lernen finanziert werden; diese Projekte haben die Entwicklung von Validierungsprozessen und -instrumenten in bestimmten Branchen oder Kontexten ermöglicht, insbesondere im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung. Auch der Europäische Sozialfonds wurde in einigen Ländern zur Entwicklung von Validierungssystemen genutzt.

Trotz Verfolgung dieser Strategien auf europäischer Ebene sind europaweit nur uneinheitliche, unregelmäßige und schleppende Fortschritte zu verzeichnen.

Die jüngste Aktualisierung(2010) des Europäischen Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens zeigt, dass nur vier EU-Mitgliedstaaten über ein hoch entwickeltes Validierungssystem verfügen; in weiteren sieben Mitgliedstaaten gibt es entweder ein nationales System in der Anfangsphase oder ein gut etabliertes, jedoch partielles System der Validierung für einen oder mehrere Teilbereiche.

Warum jetzt gehandelt werden muss

Die meisten EU-Mitgliedstaaten verfügen somit nicht über ein umfassendes Validierungssystem. Länder, deren System gut entwickelt ist, verfolgen einen breiteren (z.B. gesetzlich verankerten) Ansatz im Rahmen ihres Systems des lebenslangen Lernens und besitzen eine der Validierung förderliche Infrastruktur. Stakeholder (insbesondere Sozialpartner) werden dort stark eingebunden, und die Kosten einer Validierung bleiben für Bewerber erschwinglich. Einige Länder haben jüngst im Rahmen eines nationalen Qualifizierungsrahmens einschlägige Initiativen ergriffen. In anderen Ländern hat sich relativ wenig getan, was darauf schließen lässt, dass es an nationalen Strategien, an dem zur praktischen Durchführung von Validierungen erforderlichen Fachwissen und mitunter auch an Vertrauen seitens der Betroffenen und Arbeitgeber mangelt und dass es kulturelle und mentalitätsbedingte Barrieren gibt.

Die uneinheitliche Verfügbarkeit nationaler Validierungsstrategien und -methoden sowie die vorhandenen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten schränken die Vergleichbarkeit und Transparenz von Validierungssystemen ein. Dadurch wird es für die Betroffenen schwierig, die in unterschiedlichen Zusammenhängen, auf verschiedenen Ebenen und in mehreren Ländern erzielten Lernergebnisse zu kombinieren. So wird die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften behindert, obwohl diese Mobilität gerade jetzt zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums benötigt wird.

Angesichts der im Hinblick auf den Fachkräftemangel dringend notwendigen Steigerung der Arbeitskräftemobilität und um für eine bessere Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen außerhalb formaler Systeme zu sorgen, hat die Kommission in den beiden Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten"2 und "Jugend in Bewegung" 3 sowie in ihren jüngsten Initiativen zur Binnenmarktakte4 und zum Beschäftigungspaket5 den vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens als Beitrag auf EU-Ebene zur Beschleunigung der Reformagenda angekündigt.

Maßnahmen der EU zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung der Mitgliedstaaten untereinander im Bereich der Validierung können die Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden durch verstärkte gegenseitige Anerkennung der auf nichtformalem oder informellem Weg erworbenen Fähigkeiten erleichtern. Eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung unter den Mitgliedstaaten wird die Transparenz von Validierungssystemen und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Validierungssysteme erhöhen. Besonders diejenigen Mitgliedstaaten, in denen das nichtformale und informelle Lernen wenig Vertrauen genießt und in denen das Validieren kaum Tradition hat, können davon profitieren. Gegenseitiges Vertrauen können die Mitgliedstaaten allein nicht so wirksam schaffen, wie dies mit Unterstützung durch Maßnahmen der EU möglich ist.

Zu den rechtlichen Aspekten dieses Vorschlags zählt die spezielle Beobachtung der Durchführung der Ratsempfehlung. Außerdem wird die Kommission im Rahmen der übergreifenden Strukturreformen, die im Zuge des Europäischen Semesters und der Methode der offenen Koordinierung für den strategischen Rahmen "Allgemeine und berufliche Bildung 2020" überwacht werden, auch in allen Mitgliedstaaten beobachten, welche Gesamtfortschritte bezüglich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens erzielt werden.

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultation

Die Konsultation fand in unterschiedlicher Form statt:

Die Sozialpartner, also Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, wurden als Mitglieder der Beratenden Gruppe für den EQR und durch Beteiligung an mehreren Peer-Learning-Aktivitäten konsultiert.

Im Rahmen der Online-Befragung gingen 469 Antworten auf die geschlossenen und offenen Fragen sowie 24 Positionspapiere ein. Die Antworten kamen annähernd zur Hälfte von Einzelpersonen (53 %) und von Organisationen (47 %).

Die Ergebnisse zeigten, dass die Validierungskonzepte innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich sind und dass die effektive Durchführung von Validierungen in der Praxis oft schwierig ist. Die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer war sich darüber einig, dass die durch Lebens- und Arbeitserfahrung erworbenen Fähigkeiten unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen. Eine europäische Initiative zur Verbesserung von Politik und Praxis der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Validierung fand breite Unterstützung.

Aus der Beratenden Gruppe für den EQR sowie aus den verschiedenen Peer-Learning-Aktivitäten kamen ebenfalls positive Rückmeldungen für eine europäische Initiative im Bereich der Validierung.

Folgenabschätzung

In der Folgenabschätzung wurden drei Optionen für Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens miteinander verglichen, und zwar ging man erstens von der derzeitigen Situation und der erwarteten Entwicklung ohne ein Tätigwerden der EU aus (Basisszenario), zweitens wurde eine Empfehlung des Rates zur Durchführung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens und drittens die Einleitung eines neuen, auf einer neuartigen Methode der offenen Koordinierung basierenden Prozesses zum Thema Validierung geprüft; dieser Prozess sollte zur Entwicklung einer Europäischen Charta für Qualität im Bereich der Validierung führen.

Da keine harten Daten vorlagen, wurden die sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen der drei Optionen einer qualitativen, auf wahrscheinlichen Folgen beruhenden Prüfung unterzogen.

Option 2, also eine Empfehlung des Rates zur Durchführung von Validierungen erwies sich aus die effektivste und effizienteste Option, von der die positivsten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu erwarten sind. Diese Option entspricht auch am stärksten den politischen Zielen der EU. Im Rahmen einer Empfehlung des Rates gehen die Mitgliedstaaten eine förmliche Verpflichtung zum Handeln ein. Eine Empfehlung ist das stärkste Instrument, das im Bereich des Soft Law zur Verfügung steht. Die bisherigen Erfahrungen - insbesondere mit dem EQR - haben gezeigt, dass auf diese Weise ein gegenseitiger Konkurrenzdruck unter den Mitgliedstaaten aufgebaut werden kann, der sie zum gewünschten Handeln motiviert.

In Bezug auf Option 1 (Basisszenario) zeigte die Folgenabschätzung, dass ohne zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Validierung nur mit sehr schleppenden Fortschritten zu rechnen ist, d.h. mit einer anhaltend geringen Verfügbarkeit und Nutzung der Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen. Es bliebe auch beim Fehlen eines harmonisierten Validierungskonzepts für ganz Europa.

Bei Option 3 (eine neue Methode der offenen Koordinierung) könnte zwar im Vergleich zum Basisszenario mit Verbesserungen hinsichtlich der Effektivität, Effizienz und Kohärenz mit umfassenderen Zielen der EU gerechnet werden. Allerdings müssten im Fall der Einführung einer neuen Methode der offenen Koordinierung zusätzliche Strukturen und Berichtsverfahren geschaffen werden, was für die Mitgliedstaaten mit einer stärkeren Belastung ihrer Verwaltungen und höheren Kosten verbunden wäre. Außerdem wäre dabei nicht gewährleistet, dass Validierungsmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums getroffen würden, denn jeder Erfolg hinge ausschließlich von dieser Methode ab.

Im Vergleich zu den anderen beiden Optionen sprechen laut Folgenabschätzung außerdem noch folgende Vorteile für eine Empfehlung des Rates, die sich auf den Aspekt der Durchführung konzentriert:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen praktische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die bis 2015 allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten sollen, ihre außerhalb formaler Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erworbenen Fähigkeiten validieren zu lassen und diese Validierungen europaweit im Erwerbsleben und zu Bildungszwecken zu nutzen. Konkreter wird den Mitgliedstaaten Folgendes nahegelegt:

Für die Überwachung der in dieser Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen wird hauptsächlich die Beratende Gruppe für den EQR zuständig sein. Außerdem ist eine Berichterstattung zum Follow-up der Maßnahmen in dem gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates vorgesehen, der im Rahmen der Strategie für allgemeine und berufliche Bildung 2020 veröffentlicht wird. Das Cedefop wird in seinem jährlichen Bericht zur Entwicklung der nationalen Qualifikationsrahmen ebenfalls auf die Fortschritte bei der Einführung nationaler Systeme für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens eingehen.

Die Kommission trifft im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen die Aufgabe, 1) die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens regelmäßig zu aktualisieren; 2) effektives Peer-Learning sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu erleichtern, damit Länder, deren Validierungssysteme noch wenig entwickelt sind, von den Erfahrungen der anderen Länder profitieren können, in denen die Entwicklung weiter vorangeschritten ist; 3) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die EU-Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Jugend sowie die Europäischen Strukturfonds das Follow-up dieser Empfehlung unterstützen, und 4) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation interessierter Kreise das Follow-up der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren.

Rechtsgrundlage

Die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union sehen vor, dass die Union zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch beiträgt und eine Politik der beruflichen Bildung dadurch durchführt, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

Die vorliegende Initiative enthält Empfehlungen für gemeinsame Aktionslinien, die mit gewisser Unterstützung seitens der EU auf Ebene der Mitgliedstaaten durchzuführen sind. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die EU übernimmt insbesondere die Koordinierung der einschlägigen EU-Instrumente und die Förderung, etwa durch Organisation von Peer-Learning-Aktivitäten. Die Ausgestaltung, Entwicklung und Durchführung der Regelungen (Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge) zur Validierung von nichtformal und informell erworbenen Lernergebnissen verbleibt vollständig in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen auf beiden Ebenen ergänzen sich gegenseitig; die souveränen Rechte der Mitgliedstaaten bleiben gewahrt.

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens

DER Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

HAT folgende Empfehlung Abgegeben:

Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Anhang II:
Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens

Effektive Praxis: die europäische Perspektive

Die Praxis der Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens sollte mit den wesentlichen Elementen der Europäischen Grundsätze für die Validierung von nichtformalen und informellen Lernprozessen (2004), der Europäischen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Empfehlung für einen Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vereinbar sein.

Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Validierung sollte fortentwickelt werden, insbesondere durch regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung dieser Leitlinien und des Europäischen Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens.

Instrumente und Rahmen auf europäischer Ebene (Europäischer Qualifikationsrahmen, Europass, europäische Anrechnungssysteme usw.) könnten genutzt werden, um die Validierung zu fördern und die Vergleichbarkeit und Transparenz der Ergebnisse von Validierungsverfahren zu verbessern und auf diese Weise über nationale Grenzen hinweg Vertrauen zu bilden.

Effektive Praxis: die nationale Perspektive

Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens sollte als integraler Bestandteil des nationalen Qualifikationssystems betrachtet werden.

Das formative Bewertungskonzept ist wichtig, da es die Aufmerksamkeit darauf lenkt, dass die "Identifizierung" von Kenntnissen, Fähigkeiten und allgemeineren Kompetenzen entscheidender Bestandteil des lebenslangen Lernens ist.

Summative Validierung muss eine klar definierte und unzweideutige Verknüpfung mit den Standards aufweisen, die im nationalen Qualifikationssystem (oder -rahmen) verwendet werden.

Ein Anspruch auf Validierung könnte in Fällen in Betracht gezogen werden, in denen nichtformales und informelles Lernen als normaler Weg zum Erwerb einer Qualifikation gilt, der parallel zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung beschritten werden kann.

Die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen könnte als Gelegenheit zur systematischen Einbeziehung der Validierung in die Qualifikationssysteme genutzt werden.

Die Einführung der Validierung als integraler Bestandteil eines nationalen Qualifikationsrahmens könnte mit dem Erfordernis der Verbesserung des Zugangs zu, des fortschreitenden Erwerbs von und der Anrechnung von Qualifikationen verknüpft werden.

Die Nachhaltigkeit und Kohärenz nationaler Validierungssysteme sollte durch regelmäßige Kosten-Nutzen-Analysen belegt werden.

Effektive Praxis: die organisatorische Perspektive

Akteure der formalen Bildung, Unternehmen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Freiwilligenorganisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Gelegenheiten zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens.

Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens stellt eine Herausforderung für die Anbieter formaler Bildung dar, und zwar sowohl hinsichtlich des Spektrums der validierbaren Lernergebnisse als auch hinsichtlich der Art und Weise der Einbeziehung dieses Prozesses in die Erstellung formaler Lehrpläne und in die Bewertung derselben.

Für die Unternehmen sind mit der Einführung von Systemen zur Dokumentierung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter erhebliche Vorteile verbunden. Die Unternehmen müssen ihre eigenen legitimen Interessen mit denen ihrer individuellen Mitarbeiter in Einklang bringen.

Die Erwachsenenbildung bietet in erheblichem Maße Gelegenheiten zum nichtformalen und informellen Lernen. Der Ausbau der Erwachsenenbildung sollte daher durch die systematische Fortentwicklung formativer und summativer Validierungen gefördert werden.

Der dritte (oder Freiwilligen-) Bereich bietet ein breites Spektrum personalisierter Lernmöglichkeiten, die in anderen Umfeldern hoch geschätzt werden. Durch Validierung sollten die Ergebnisse dieser Lernprozesse sichtbar gemacht und deren Anrechnung in anderen Bereichen erleichtert werden.

Die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Stellen, die an Validierungen beteiligt sind, setzt eine Koordinierung durch einen institutionellen Rahmen voraus.

Der institutionelle Weg zu Validierung und Zertifizierung sollte nicht zu Bescheinigungen führen, denen wegen des Weges, auf dem sie erworben wurden, ein unterschiedlicher Status beigemessen wird.

Effektive Praxis: die Einzelperson

Im Mittelpunkt des Validierungsverfahrens muss die Einzelperson stehen. Die Aktivitäten anderer Akteure im Bereich der Validierung sollten im Lichte ihrer Auswirkungen auf die Einzelperson beurteilt werden.

Der Zugang zur Validierung sollte allen offenstehen. Besonders wichtig ist die Motivation derjenigen, die sich dem Verfahren unterziehen wollen.

Das mehrstufige Validierungsverfahren bietet den Einzelnen viele Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der künftigen Ausrichtung ihrer Validierung. Die entsprechenden Entscheidungen sollten durch Information und Beratung erleichtert werden.

Effektive Praxis: Struktur des Validierungsverfahrens

Die drei Prozesse der Orientierung, der Bewertung und des externen Audits können bei der Evaluierung von bereits existierenden Validierungsverfahren zum Einsatz kommen und die Entwicklung neuer Validierungsverfahren fördern.

Effektive Praxis: Methoden

Bei den Methoden der Validierung von Ergebnissen nichtformalen und informellen Lernens handelt es sich im Wesentlichen um dieselben, die auch bei der Bewertung der Ergebnisse formalen Lernens zum Einsatz kommen.

Werden sie für die Validierung verwendet, so sind sie so zu beschließen, zu kombinieren und anzuwenden, wie es der individuellen Besonderheit und dem nichtstandardisierten Charakter des nichtformalen und informellen Lernens entspricht.

Der Bewertung von Lernergebnissen dienende Instrumente müssen zweckmäßig sein. Effektive Praxis: Validierungs-Fachleute

Wie effektiv Validierungsverfahren ablaufen, hängt im Wesentlichen vom professionellen Beitrag derjenigen ab, die als Berater, Bewerter oder Verwaltungsfachleute in das Validierungsverfahren eingebunden sind. Der Aus- und Fortbildung dieser Fachleute kommt entscheidende Bedeutung zu.

Eine Vernetzung, die den Austausch von Erfahrungen und das reibungslose Funktionieren einer Gemeinschaft von Fachleuten aus der Validierungspraxis ermöglicht, sollte Bestandteil eines Fortbildungsprogramms für die betreffenden Fachleute sein.

Wenn die an einem konkreten Validierungsverfahren beteiligten Fachleute miteinander interagieren, so dürfte sich daraus eine effizientere und effektivere Praxis entwickeln, die denjenigen zugute kommt, die eine Validierung beantragen.