Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 10. September 2012 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3031).
Hinweis: vgl.
Drucksache 561/10 (PDF) = AE-Nr. 100703,
Drucksache 786/10 (PDF) = AE-Nr. 100992,
Drucksache 232/11 (PDF) = AE-Nr. 110287 und
Drucksache 223/12 (PDF) = AE-Nr. 120274
Europäische Kommission
Brüssel, den 5.9.2012 COM (2012) 485 final 2012/0234 (NLE)
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
{SWD(2012) 252 final}
{SWD(2012) 253 final}
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Bedeutung der Schaffung neuer Lernangebote
Das Lernangebot, auf das wir heute zurückgreifen können, ist unbegrenzt, uneingeschränkt und unmittelbar verfügbar. Wir erlernen und erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen nicht mehr nur auf traditionelle Weise in Unterrichtsräumen (formales Lernen), sondern in zunehmendem Maße außerhalb. Wichtig ist auch das, was wir am Arbeitsplatz, durch Mitarbeit in Organisationen der Zivilgesellschaft, im virtuellen Raum (Internet und mobile Geräte), allein oder mit anderen lernen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich weiterzubilden, indem sie ihnen Lernangebote zur Verfügung stellen, die zwar organisiert, aber nicht formalisiert sind. Außerdem gewinnt das informelle Lernen in einer globalen und vernetzten Welt an Bedeutung, in der technische Mittel es jedem Einzelnen erlauben, eine Vielzahl verschiedener Lernmethoden zu nutzen, wie etwa offene Bildungsressourcen oder Fernstudienangebote.
Es ist wichtig, dass alle Lernenden für Lernerfahrungen gewonnen und damit in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden, denn nur so ist der rasche wirtschaftliche und technische Wandel zu bewältigen; nur so wird jeder Einzelne in die Lage versetzt, im Verlauf seines Erwerbslebens mit häufigeren Arbeitsplatzwechseln zurechtzukommen und höhere und wichtigere Fähigkeiten zu erwerben, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum gesteigert werden können.
In der heutigen Situation, in der die Arbeitslosigkeit - von der junge Menschen besonders stark betroffen sind - steigt und es an Wirtschaftswachstum fehlt, besteht die dringende Notwendigkeit, neue Lernangebote außerhalb des formalen Systems zu nutzen und von den auf diese Weise erworbenen Fähigkeiten Gebrauch zu machen: Europa ist auf ein ausgewogenes Spektrum von Fähigkeiten angewiesen, damit diese den vorhandenen Arbeitsplatzprofilen entsprechen, was wiederum zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstands beiträgt.
Vor diesem Hintergrund müssen die Bildungs- und Qualifizierungssysteme allen Bürgerinnen und Bürgern1 die Chance bieten, zu zeigen, was sie außerhalb der Schule gelernt haben, und das Erlernte für ihr berufliches Fortkommen und ihre Weiterbildung zu nutzen. Dies kann durch Validierung der durch nichtformales und informelles Lernen erzielten Lernergebnisse erreicht werden, bei der eine zugelassene Stelle bestätigt, dass die betreffende Person Lernergebnisse (Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen) erzielt hat, die anhand eines entsprechenden Standards gemessen werden können.
Nichtformales und informelles Lernen in der Strategie Europa 2020
Die Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen in den Mitgliedstaaten der EU leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des ehrgeizigen Ziels, das sich die EU in der Strategie Europa 2020 gesetzt hat, nämlich ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Eine solche Validierung kann für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts von Bedeutung sein, denn Validierungsverfahren machen transparenter, über welche Fähigkeiten die vorhandenen Arbeitskräfte verfügen, und fördern eine bessere Abstimmung des Qualifikations- und Arbeitskräftebedarfs aufeinander. Sie erleichtern den Transfer von Fähigkeiten zwischen Unternehmen und Branchen und sorgen auf dem europäischen Arbeitsmarkt für mehr Mobilität. Durch Erleichterung der beruflichen und geografischen Mobilität sowie durch bedarfsgerechtere Qualifizierung kann Validierung in Bezug auf die Behebung von Qualifikationsdefiziten in Wachstumsbranchen viel bewirken und die konjunkturelle Erholung fördern.
Angesichts der alternden Bevölkerung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung kann die Validierung informeller und nichtformaler Lernerfahrungen in Europa auch dazu beitragen, dass diejenigen, die am wenigsten in den Arbeitsmarkt integriert sind, neue Lern- und Arbeitsgelegenheiten erhalten, und dass sämtliche Humanressourcen genutzt werden, um so die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Produktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Insbesondere kann Validierung jungen Arbeitslosen, die auf der Suche nach ihrem ersten Arbeitsplatz sind oder nur über sehr geringe Berufserfahrung verfügen, dabei helfen, ihre unter den verschiedensten Bedingungen erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen unter Beweis zu stellen und ihnen einen Marktwert zu verschaffen.
Für die Einzelnen verbindet sich mit der Validierung die Aussicht auf eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit, höhere Löhne und berufliche Aufstiegschancen, auf eine leichtere Verwertbarkeit von Fähigkeiten im Ausland, auf eine zweite Chance für diejenigen, die zu früh von der Schule abgegangen sind, sowie auf besseren Zugang zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Lernmotivation und dem Selbstvertrauen dürfte das ebenfalls zugute kommen.
Insgesamt trägt die Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen außerdem zur Erreichung mehrerer Kernziele der Strategie Europa 2020 bei, die sich auf die Verringerung von Schulabbrüchen, den Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss, die Erwerbstätigenquote insgesamt sowie auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen und im Rahmen des Europäischen Semesters einem Follow-up unterzogen werden.
Die politische Agenda Europas als Fundament
Schon seit 2001 steht die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens auf der politischen Agenda der EU. Damals definierte die Kommission den Begriff des "lebenslangen Lernens" und fasste darunter alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen einer persönlichen, staatsbürgerlichen, sozialen und/oder beschäftigungsbezogenen Perspektive dient. Seit Annahme der Erklärung von Kopenhagen zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung wurde eine ganze Reihe von Initiativen zur Entwicklung europäischer Verfahren und Instrumente im Bereich des lebenslangen Lernens ergriffen:
- - Im Jahr 2004 nahm der Rat in Form von Schlussfolgerungen gemeinsame europäische Grundsätze für die Validierung an. - Im Jahr 2004 wurde das Rahmenkonzept Europass geschaffen; dazu gehören ein Europass-Lebenslauf sowie ein Portfolio von Dokumenten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger europaweit ihre Fähigkeiten und Kompetenzen leichter ausweisen und präsentieren können. Weitere Instrumente zum Nachweis von Lernergebnissen sind der Jugendpass für das Programm "Jugend in Aktion" sowie die im Rahmen des branchenübergreifenden sozialen Dialogs auf europäischer Ebene entwickelten branchenspezifischen Qualifikations- und Kompetenzpässe.
- - Einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse stellte im Jahr 2008 die Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) durch das Europäische Parlament und den Rat dar. Der EQR ist ein Bezugsrahmen, in dem durch bestimmte Lernergebnisse definierte Qualifikationsniveaus festgelegt sind. Durch seine Verabschiedung wurde ein Prozess eingeleitet, in dem nun alle Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Qualifikationsrahmen schaffen und dabei ihre jeweiligen Qualifikationen in Bezug zu den europäischen Qualifikationsniveaus setzen. Damit werden Qualifikationen für Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen, Arbeitnehmer und Lernende vergleichbarer und verständlicher.
- - Im Jahr 2009 veröffentlichten Kommission und Cedefop die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, die fachliche Empfehlungen für alle diejenigen enthalten, die in Politik und Praxis mit dem Thema Validierung befasst sind. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf verschiedene Perspektiven der Validierung (z.B. die individuelle, die organisatorische, die nationale und die europäische). Die Leitlinien bilden ein praktisches Instrument, das auf freiwilliger Basis verwendet werden kann.
- - Zusammen mit anderen Instrumenten erleichtern auf Lernergebnissen basierende Anrechnungssysteme die Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Auf Hochschulebene ist dies das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), das im Rahmen des Bologna-Prozesses entwickelt wurde, um die Mobilität zwischen Hochschulen zu fördern. Für die berufliche Bildung gibt es das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET).
Darüber hinaus konnten seit 2007 mehrere Pilotprojekte aus dem Programm für lebenslanges Lernen finanziert werden; diese Projekte haben die Entwicklung von Validierungsprozessen und -instrumenten in bestimmten Branchen oder Kontexten ermöglicht, insbesondere im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung. Auch der Europäische Sozialfonds wurde in einigen Ländern zur Entwicklung von Validierungssystemen genutzt.
Trotz Verfolgung dieser Strategien auf europäischer Ebene sind europaweit nur uneinheitliche, unregelmäßige und schleppende Fortschritte zu verzeichnen.
Die jüngste Aktualisierung(2010) des Europäischen Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens zeigt, dass nur vier EU-Mitgliedstaaten über ein hoch entwickeltes Validierungssystem verfügen; in weiteren sieben Mitgliedstaaten gibt es entweder ein nationales System in der Anfangsphase oder ein gut etabliertes, jedoch partielles System der Validierung für einen oder mehrere Teilbereiche.
Warum jetzt gehandelt werden muss
Die meisten EU-Mitgliedstaaten verfügen somit nicht über ein umfassendes Validierungssystem. Länder, deren System gut entwickelt ist, verfolgen einen breiteren (z.B. gesetzlich verankerten) Ansatz im Rahmen ihres Systems des lebenslangen Lernens und besitzen eine der Validierung förderliche Infrastruktur. Stakeholder (insbesondere Sozialpartner) werden dort stark eingebunden, und die Kosten einer Validierung bleiben für Bewerber erschwinglich. Einige Länder haben jüngst im Rahmen eines nationalen Qualifizierungsrahmens einschlägige Initiativen ergriffen. In anderen Ländern hat sich relativ wenig getan, was darauf schließen lässt, dass es an nationalen Strategien, an dem zur praktischen Durchführung von Validierungen erforderlichen Fachwissen und mitunter auch an Vertrauen seitens der Betroffenen und Arbeitgeber mangelt und dass es kulturelle und mentalitätsbedingte Barrieren gibt.
Die uneinheitliche Verfügbarkeit nationaler Validierungsstrategien und -methoden sowie die vorhandenen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten schränken die Vergleichbarkeit und Transparenz von Validierungssystemen ein. Dadurch wird es für die Betroffenen schwierig, die in unterschiedlichen Zusammenhängen, auf verschiedenen Ebenen und in mehreren Ländern erzielten Lernergebnisse zu kombinieren. So wird die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften behindert, obwohl diese Mobilität gerade jetzt zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums benötigt wird.
Angesichts der im Hinblick auf den Fachkräftemangel dringend notwendigen Steigerung der Arbeitskräftemobilität und um für eine bessere Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen außerhalb formaler Systeme zu sorgen, hat die Kommission in den beiden Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten"2 und "Jugend in Bewegung" 3 sowie in ihren jüngsten Initiativen zur Binnenmarktakte4 und zum Beschäftigungspaket5 den vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens als Beitrag auf EU-Ebene zur Beschleunigung der Reformagenda angekündigt.
Maßnahmen der EU zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung der Mitgliedstaaten untereinander im Bereich der Validierung können die Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden durch verstärkte gegenseitige Anerkennung der auf nichtformalem oder informellem Weg erworbenen Fähigkeiten erleichtern. Eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung unter den Mitgliedstaaten wird die Transparenz von Validierungssystemen und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Validierungssysteme erhöhen. Besonders diejenigen Mitgliedstaaten, in denen das nichtformale und informelle Lernen wenig Vertrauen genießt und in denen das Validieren kaum Tradition hat, können davon profitieren. Gegenseitiges Vertrauen können die Mitgliedstaaten allein nicht so wirksam schaffen, wie dies mit Unterstützung durch Maßnahmen der EU möglich ist.
Zu den rechtlichen Aspekten dieses Vorschlags zählt die spezielle Beobachtung der Durchführung der Ratsempfehlung. Außerdem wird die Kommission im Rahmen der übergreifenden Strukturreformen, die im Zuge des Europäischen Semesters und der Methode der offenen Koordinierung für den strategischen Rahmen "Allgemeine und berufliche Bildung 2020" überwacht werden, auch in allen Mitgliedstaaten beobachten, welche Gesamtfortschritte bezüglich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens erzielt werden.
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultation
Die Konsultation fand in unterschiedlicher Form statt:
- - Von Dezember 2010 bis Februar 2011 wurde mittels einer Online-Befragung eine offene Konsultation durchgeführt. Eine Einladung zur Teilnahme an der Online-Befragung und zur Vorlage eines Positionspapiers erging an Mitglieder der wichtigsten Gruppen und andere Interessenträger in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Jugend und Sport6. - In politischen Gremien, insbesondere in der Beratenden Gruppe für den Europäischen Qualifikationsrahmen, fanden Diskussionen statt.
- - Von der Gruppe für die Anerkennung von Lernergebnissen, die im Rahmen der Beratenden Gruppe für den EQR tätig ist, wurden Fachtagungen und Peer-Learning-Aktivitäten organisiert.
- - Peer-Learning-Aktivitäten gab es auch in den Bereichen Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung.
Die Sozialpartner, also Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, wurden als Mitglieder der Beratenden Gruppe für den EQR und durch Beteiligung an mehreren Peer-Learning-Aktivitäten konsultiert.
Im Rahmen der Online-Befragung gingen 469 Antworten auf die geschlossenen und offenen Fragen sowie 24 Positionspapiere ein. Die Antworten kamen annähernd zur Hälfte von Einzelpersonen (53 %) und von Organisationen (47 %).
Die Ergebnisse zeigten, dass die Validierungskonzepte innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich sind und dass die effektive Durchführung von Validierungen in der Praxis oft schwierig ist. Die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer war sich darüber einig, dass die durch Lebens- und Arbeitserfahrung erworbenen Fähigkeiten unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen. Eine europäische Initiative zur Verbesserung von Politik und Praxis der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Validierung fand breite Unterstützung.
Aus der Beratenden Gruppe für den EQR sowie aus den verschiedenen Peer-Learning-Aktivitäten kamen ebenfalls positive Rückmeldungen für eine europäische Initiative im Bereich der Validierung.
Folgenabschätzung
In der Folgenabschätzung wurden drei Optionen für Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens miteinander verglichen, und zwar ging man erstens von der derzeitigen Situation und der erwarteten Entwicklung ohne ein Tätigwerden der EU aus (Basisszenario), zweitens wurde eine Empfehlung des Rates zur Durchführung der Validierung nichtformalen und informellen Lernens und drittens die Einleitung eines neuen, auf einer neuartigen Methode der offenen Koordinierung basierenden Prozesses zum Thema Validierung geprüft; dieser Prozess sollte zur Entwicklung einer Europäischen Charta für Qualität im Bereich der Validierung führen.
Da keine harten Daten vorlagen, wurden die sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen der drei Optionen einer qualitativen, auf wahrscheinlichen Folgen beruhenden Prüfung unterzogen.
Option 2, also eine Empfehlung des Rates zur Durchführung von Validierungen erwies sich aus die effektivste und effizienteste Option, von der die positivsten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu erwarten sind. Diese Option entspricht auch am stärksten den politischen Zielen der EU. Im Rahmen einer Empfehlung des Rates gehen die Mitgliedstaaten eine förmliche Verpflichtung zum Handeln ein. Eine Empfehlung ist das stärkste Instrument, das im Bereich des Soft Law zur Verfügung steht. Die bisherigen Erfahrungen - insbesondere mit dem EQR - haben gezeigt, dass auf diese Weise ein gegenseitiger Konkurrenzdruck unter den Mitgliedstaaten aufgebaut werden kann, der sie zum gewünschten Handeln motiviert.
In Bezug auf Option 1 (Basisszenario) zeigte die Folgenabschätzung, dass ohne zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Validierung nur mit sehr schleppenden Fortschritten zu rechnen ist, d.h. mit einer anhaltend geringen Verfügbarkeit und Nutzung der Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen. Es bliebe auch beim Fehlen eines harmonisierten Validierungskonzepts für ganz Europa.
Bei Option 3 (eine neue Methode der offenen Koordinierung) könnte zwar im Vergleich zum Basisszenario mit Verbesserungen hinsichtlich der Effektivität, Effizienz und Kohärenz mit umfassenderen Zielen der EU gerechnet werden. Allerdings müssten im Fall der Einführung einer neuen Methode der offenen Koordinierung zusätzliche Strukturen und Berichtsverfahren geschaffen werden, was für die Mitgliedstaaten mit einer stärkeren Belastung ihrer Verwaltungen und höheren Kosten verbunden wäre. Außerdem wäre dabei nicht gewährleistet, dass Validierungsmaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums getroffen würden, denn jeder Erfolg hinge ausschließlich von dieser Methode ab.
Im Vergleich zu den anderen beiden Optionen sprechen laut Folgenabschätzung außerdem noch folgende Vorteile für eine Empfehlung des Rates, die sich auf den Aspekt der Durchführung konzentriert:
- - Sie wird die Lücke füllen, die ungeachtet der bereits verfügbaren Instrumente auf europäischer Ebene (EQR, Europass und Anrechnungssysteme) noch besteht. Sie wird vor allem eine Unzulänglichkeit des Europäischen Qualifikationsrahmens beseitigen, der zwar eine Förderung der Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse vorsieht, jedoch keine weiteren Leitlinien dafür enthält, wie dies geschehen soll.
- - Sie enthält Vorschläge für konkrete praktische Maßnahmen, mit denen die Durchführung von Validierungen in den Mitgliedstaaten verbessert werden kann. -Eine Empfehlung des Rates ist ein Rechtsinstrument, das deutlich macht, dass sich die Mitgliedstaaten zu den beschriebenen Maßnahmen verpflichten, von denen die meisten eine Durchführung auf nationaler Ebene und eine Anpassung an die innerstaatlichen Rahmenbedingungen erforderlich machen.
- - Die einschlägigen Stakeholder (Arbeitsmarktakteure, Jugend-/Freiwilligenorganisationen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung) werden ausdrücklich in die Entwicklung von Validierungssystemen einbezogen.
- - Die Mitgliedstaaten werden weiterhin im Rahmen der vorhandenen Strukturen der Methode der offenen Koordinierung zusammenarbeiten, insbesondere im Rahmen der Beratenden Gruppe für den EQR, deren Funktionsweise einfacher ist als die bei Option 3 vorgesehene.
- - Die Empfehlung wird eine neue und stärkere politische Basis für die Zusammenarbeit im Bereich der Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse bilden.
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen praktische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die bis 2015 allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten sollen, ihre außerhalb formaler Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erworbenen Fähigkeiten validieren zu lassen und diese Validierungen europaweit im Erwerbsleben und zu Bildungszwecken zu nutzen. Konkreter wird den Mitgliedstaaten Folgendes nahegelegt:
- - Sie sollen dafür sorgen, dass bis 2015 nationale Systeme der Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse eingeführt werden, die es allen Betroffenen ermöglichen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen validieren zu lassen, und zwar unabhängig davon, wo sie diese erworben haben. Eine solche Validierung bildet die Grundlage für die vollständige oder teilweise Anerkennung einer Qualifikation; sonstiges anwendbares EU-Recht, insbesondere die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, bleibt hiervon jedoch unberührt. - Nationale Systeme der Validierung nichtformaler und informeller Lernergebnisse sollten die folgenden vier Aspekte von Validierung in den Vordergrund stellen: Die Lernergebnisse sind zu ermitteln, zu dokumentieren, anhand von vereinbarten Standards zu bewerten und schließlich zu bescheinigen.
- - Die Mitgliedstaaten sollen in der ihren jeweiligen Rahmenbedingungen angemessenen Form dafür sorgen, dass Informationen über Validierungsmöglichkeiten einem breiten Publikum (insbesondere benachteiligten Gruppen) zugänglich sind, dass ein Validierungsverfahren für alle Antragsteller erschwinglich ist, dass alle an einem Validierungsverfahren Interessierten Zugang zu einer angemessenen und erschwinglichen Beratung haben und dass transparente Mechanismen der Qualitätssicherung existieren und auf das Validierungssystem angewandt werden, wobei sich diese sowohl auf die Bewertung (Methoden und Instrumente, qualifizierte Bewerter) als auch auf deren Ergebnisse (vereinbarte Standards) erstrecken müssen.
- - Betroffene Personen sollen die Möglichkeit erhalten, sich immer dann, wenn sich ein konkreter Bedarf dafür abzeichnet (etwa weil Arbeitslosigkeit droht oder weil sie prekär beschäftigt sind), innerhalb von drei Monaten einer Prüfung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterziehen. Im Hinblick darauf sollte der Einsatz der derzeit bestehenden und künftigen Europass-Instrumente gefördert werden, damit Lernergebnisse leichter festgestellt und dokumentiert werden können. Zudem sollten Validierungsregelungen und Anrechnungssysteme wie ECTS und ECVET stärker miteinander verknüpft werden.
- - Sozialpartner und sonstige einschlägige Interessenträger, namentlich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Handelskammern, Industrie- und Handwerksverbände, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft sollen in die Entwicklung von Validierungsverfahren und in die Dokumentierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens eingebunden werden.
- - Partnerschaften und sonstige Initiativen für eine erleichterte Dokumentierung der in KMU oder anderen kleinen Organisationen erworbenen Lernergebnisse sollen gefördert werden.
- - Für Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft sollen Anreize geschaffen werden, damit sie die Feststellung und Dokumentierung der am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnisse fördern und erleichtern.
- - Für Bildungsanbieter sollen Anreize geschaffen werden, damit sie den Zugang zu ihren Angeboten der formalen Bildung erleichtern und Ausnahmen von ihren Zulassungsbedingungen für Personen vorsehen, die auf nichtformalem oder informellem Wege Lernergebnisse erzielt haben. Ferner soll für eine Koordinierung zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitsvermittlungen und den für die Jugendarbeit zuständigen Stellen und zwischen den einschlägigen Politikbereichen gesorgt werden.
Für die Überwachung der in dieser Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen wird hauptsächlich die Beratende Gruppe für den EQR zuständig sein. Außerdem ist eine Berichterstattung zum Follow-up der Maßnahmen in dem gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates vorgesehen, der im Rahmen der Strategie für allgemeine und berufliche Bildung 2020 veröffentlicht wird. Das Cedefop wird in seinem jährlichen Bericht zur Entwicklung der nationalen Qualifikationsrahmen ebenfalls auf die Fortschritte bei der Einführung nationaler Systeme für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens eingehen.
Die Kommission trifft im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen die Aufgabe, 1) die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens regelmäßig zu aktualisieren; 2) effektives Peer-Learning sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu erleichtern, damit Länder, deren Validierungssysteme noch wenig entwickelt sind, von den Erfahrungen der anderen Länder profitieren können, in denen die Entwicklung weiter vorangeschritten ist; 3) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die EU-Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Jugend sowie die Europäischen Strukturfonds das Follow-up dieser Empfehlung unterstützen, und 4) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation interessierter Kreise das Follow-up der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren.
Rechtsgrundlage
Die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union sehen vor, dass die Union zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch beiträgt und eine Politik der beruflichen Bildung dadurch durchführt, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.
Die vorliegende Initiative enthält Empfehlungen für gemeinsame Aktionslinien, die mit gewisser Unterstützung seitens der EU auf Ebene der Mitgliedstaaten durchzuführen sind. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die EU übernimmt insbesondere die Koordinierung der einschlägigen EU-Instrumente und die Förderung, etwa durch Organisation von Peer-Learning-Aktivitäten. Die Ausgestaltung, Entwicklung und Durchführung der Regelungen (Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge) zur Validierung von nichtformal und informell erworbenen Lernergebnissen verbleibt vollständig in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen auf beiden Ebenen ergänzen sich gegenseitig; die souveränen Rechte der Mitgliedstaaten bleiben gewahrt.
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
DER Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Arbeitsmarkt und zum lebenslangen Lernen kommt der Validierung von Lernergebnissen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen), die auf nichtformalem und informellem Wege - auch unter Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien - erzielt werden, grundlegende Bedeutung zu.
- (2) Da die Europäische Union heute mit einer schweren Wirtschaftskrise konfrontiert ist, die zu einem steilen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat, ist es für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums wichtiger denn je, dass alle relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen unabhängig von der Art ihres Erwerbs validiert werden.
- (3) Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle für die Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernangebote und für die darauffolgenden Validierungsverfahren.
- (4) In der Strategie Europe 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum 20107 wird zum Ausbau von Qualifikationen und Kompetenzen aufgerufen, um so für mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu sorgen; die Leitinitiativen der Strategie8 basieren auf der Erkenntnis, dass flexiblere Bildungswege gebraucht werden, die den Übergang zwischen Arbeits- und Lernphasen erleichtern können und die auch eine Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens ermöglichen sollten.
- (5) In den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)9 wird darauf verwiesen, dass lebenslanges Lernen jede Art des Lernens - formal, nichtformal oder informell - auf allen Ebenen abdecken soll.
- (6) Eine neue offene Methode der Koordinierung stellt die "EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment" aus dem Jahr 2009 dar10, deren Ziel es ist, auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist. Darin wird eine bessere Anerkennung von Fähigkeiten gefordert, die junge Menschen auf nichtformalem Wege erwerben, und betont, dass das auf EU-Ebene vorhandene Instrumentarium zur Validierung von Fähigkeiten und zur Anerkennung von Qualifikationen in vollem Umfang genutzt werden muss. Hierfür hat sich auch der Rat in seiner Entschließung vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)11 ausgesprochen.
- (7) Im Kommuniqué von Brügge (Dezember 201 0)12 erklärten die für die berufliche Bildung zuständigen europäischen Minister, die europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission, die teilnehmenden Länder sollten bis spätestens 2015 damit beginnen, einzelstaatliche Verfahren für die Anerkennung und Validierung des nichtformalen und informellen Lernens zu entwickeln, die gegebenenfalls durch einzelstaatliche Qualifikationsrahmen unterstützt werden.
- (8) In seinen Schlussfolgerungen vom 28. und 29. November 2011 zur Modernisierung der Hochschulbildung rief der Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, klare Pfade für den Eintritt in die Hochschulbildung nach der beruflichen und sonstigen Bildung sowie Mechanismen zur Anerkennung früherer Lernergebnisse und Erfahrungen, die außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden, zu entwickeln, insbesondere durch Bewältigung der Herausforderungen hinsichtlich der Einführung und Anwendung nationaler Qualifikationsrahmen, die mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft sind. 13
- (9) Die Entschließung des Rates vom 20. Dezember 2011 über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung enthält Festlegungen bezüglich der prioritären Bereiche für den Zeitraum 2012-14. Einer dieser Bereiche betrifft die Einrichtung voll funktionstüchtiger Systeme zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens und die Förderung der Inanspruchnahme dieser Systeme durch Erwachsene aller Altersstufen und auf allen Qualifikationsniveaus sowie durch Unternehmen und sonstige Organisationen. 14
- (10) Die Kommission hat in der Binnenmarktakte15 unterstrichen, dass eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte der europäischen Wirtschaft eine Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen wird, und im Beschäftigungspaket vom 17. April 1216 unterstreicht sie die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung und Beruf.
- (11) In der Entschließung des Rates vom 12. November 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung 17 und in der Kopenhagener Erklärung vom 30. November 0218 wurde die Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze bezüglich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens angemahnt.
- (12) Am 18. Mai 2004 nahm der Rat gemeinsame europäische Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernprozessen an. 19
- (13) Seit 2004 wird regelmäßig ein Europäisches Verzeichnis zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens 20 veröffentlicht; Europäische Leitlinien für Validierung nichtformalen und informellen Lernens wurden im Jahr 2009 veröffentlicht21.
- (14) In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen22 heißt es, dass alle Qualifikationen durch formales, nichtformales und informelles Lernen erreichbar sein sollten; die Mitgliedstaaten werden außerdem aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln und gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen zu erarbeiten, die die Validierung nichtformalen und informellen Lernens fördern.
- (15) Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 0423 wurde der Europass eingeführt, ein europäisches Portfolio, das die Bürgerinnen und Bürger nutzen können, um ihre Kompetenzen und Qualifikationen europaweit auszuweisen, nachzuweisen und zu präsentieren.
- (16) Das im Rahmen des Bologna-Prozesses entwickelte Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) sieht eine auf den erreichten Lernzielen und dem dafür erforderlichen Arbeitsaufwand basierende Anrechnung der Ergebnisse formalen Lernens vor und erleichtert den Hochschulen außerdem die Anrechnung von Lernergebnissen auf der Grundlage nichtformaler und informeller Lernerfahrungen.
- (17) Mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 wurde das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) eingeführt24; es dient der Anrechnung, Anerkennung und Akkumulierung der Lernergebnisse, die eine Person in formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen erzielt hat.
- (18) Konsultationen in Form einer Online-Befragung25, Diskussionen in einschlägigen politischen Gremien sowie verschiedene Peer-Learning-Aktivitäten unter Einbeziehung der Sozialpartner haben gezeigt, dass nach Ansicht einer überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer die durch Lebens- und Arbeitserfahrung erworbenen Fähigkeiten unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen. Eine europäische Initiative zur Verbesserung von Politik und Praxis der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Validierung fand breite Unterstützung -
HAT folgende Empfehlung Abgegeben:
- 1. Mit Blick auf das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern26 Gelegenheit zum Nachweis dessen zu geben, was sie außerhalb der Schule gelernt haben, und das Erlernte für ihr weiteres berufliches Fortkommen und ihre Weiterbildung zu nutzen, sollten die Mitgliedstaaten
- (1) bis 2015 dafür sorgen, dass ein nationales System für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens 27 eingeführt ist, das Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet,
- i) ihre durch nichtformales und informelles Lernen - auch unter Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien - erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen validieren zu lassen und
- ii) unbeschadet sonstigen anwendbaren EU-Rechts, insbesondere der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 28, auf der Grundlage validierter Erfahrungen des nichtformalen und informellen Lernens eine vollständige oder teilweise Qualifikation zu erhalten;
- (2) dafür sorgen, dass das nationale System für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens folgende Elemente enthält:
- - Unterstützung der Betroffenen bei der Feststellung der durch nichtformales und informelles Lernen erzielten Lernergebnisse; - Unterstützung der Betroffenen bei der Dokumentierung der Lernergebnisse, die sie durch nichtformales und informelles Lernen erzielt haben;
- - Bewertung der von Einzelpersonen auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse;
- - Bescheinigung der Ergebnisse der Bewertung von auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnissen in Form einer Qualifikation, in Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen, oder in sonstiger geeigneter Form.
Es sollte sichergestellt sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger die vorgenannten Chancen je nach ihrem Bedarf einzeln oder in Kombination miteinander nutzen können.
- (3) dafür sorgen, dass die nationalen Systeme für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens zwar nationalen, regionalen und/oder lokalen bzw. branchenspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, jedoch den folgenden Grundsätzen entsprechen:
- - Das Validierungssystem ist ein kohärenter und integraler Bestandteil des im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen erstellten nationalen Qualifikationsrahmens.
- - Einzelpersonen und Organisationen haben umfassenden Zugang zu Informationen über Validierungsmöglichkeiten.
- - Das Validierungssystem wird speziell auf benachteiligte Gruppen - auch Personen, die in besonders starkem Maße von Arbeitslosigkeit oder unsicheren Formen der Beschäftigung bedroht sind - ausgerichtet, denn es kann ihre Beteiligung am lebenslangen Lernen und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.
- - Einzelpersonen, die arbeitslos sind oder einen unsicheren Arbeitsplatz haben, erhalten die Möglichkeit, sich binnen drei Monaten nach Feststellung eines entsprechenden Bedarfs einer Prüfung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterziehen. - Eine Validierung ist für diejenigen, die ein Validierungsverfahren durchlaufen wollen, erschwinglich.
- - Diejenigen, die ein Validierungsverfahren durchlaufen wollen, können eine angemessene und erschwingliche Beratung in Anspruch nehmen.
- - Es gibt transparente Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Unterstützung verlässlicher, stichhaltiger und glaubwürdiger Bewertungsmethoden und -instrumente.
- - Der Ausbau der beruflichen Kompetenzen des an Validierungsverfahren beteiligten Personals auf allen einschlägigen Gebieten ist gewährleistet.
- - Qualifikationen, die durch Validierung von auf nichtformalem und informellem Weg gemachten Lernerfahrungen erlangt werden können, halten vereinbarte Standards ein, die sich mit den Standards von auf formalem Weg erworbenen Qualifikationen decken oder ihnen entsprechen.
- - Der Einsatz der heute und in Zukunft existierenden Instrumente des Europass-Rahmenkonzepts wird gefördert, um die Dokumentierung von Lernergebnissen zu erleichtern.
- - Es bestehen Synergien zwischen Validierungsregelungen und den im System der allgemeinen und beruflichen Bildung angewandten Anrechnungssystemen (z.B. ECTS und ECVET).
- (4) dafür sorgen, dass relevante Stakeholder wie etwa Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels und Handwerkskammern, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft in die Entwicklung und Durchführung der in Nummern 2 und 3 genannten Komponenten und Mechanismen eingebunden werden und dass hierfür Anreize geschaffen werden:
- - für Arbeitgeber, Jugendverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft, damit sie die Feststellung und Dokumentierung von am Arbeitsplatz oder im Rahmen freiwilliger Tätigkeiten erzielten Lernergebnissen unter Verwendung der entsprechenden Instrumente (insbesondere der innerhalb des Europass-Rahmenkonzepts entwickelten) fördern und erleichtern;
- - für Bildungsanbieter, damit sie den Zugang zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung auf der Grundlage von in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielten Lernergebnissen erleichtern und gegebenenfalls Ausnahmen für einschlägige, in nichtformalen oder informellen Lernumgebungen erzielte Lernergebnisse gewähren und/oder diese Lernergebnisse anrechnen;
- (5) für eine Koordinierung zwischen den für allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Jugend zuständigen Stellen sowie zwischen den entsprechenden Politikbereichen sorgen.
- (1) bis 2015 dafür sorgen, dass ein nationales System für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens 27 eingeführt ist, das Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet,
- 2. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten die folgenden Maßnahmen treffen:
- (1) Gewährleistung des Follow-ups dieser Empfehlung durch die Beratende Gruppe für den EQR29 und Sicherung der Einbindung von relevanten Jugendverbänden und Vertretern des Freiwilligenbereichs in die sich daraus ergebenden Tätigkeiten der Beratenden Gruppe für den EQR;
- (2) Berichterstattung über die nach Annahme dieser Empfehlung erzielten Fortschritte im nächsten gemeinsamen Bericht, der von der Kommission und dem Rat im Rahmen der Strategie für allgemeine und berufliche Bildung 2020 im Jahr 2015 veröffentlicht wird, sowie in den darauffolgenden gemeinsamen Berichten;
- (3) Förderung der Umsetzung dieser Empfehlung durch Rückgriff auf das Expertenwissen der EU-Agenturen, insbesondere des Cedefop, durch Berichterstattung über das nationale System der Validierung von auf nichtformalem und informellem Weg erzielten Lernergebnissen im Jahresbericht über die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen und durch Unterstützung der Kommission bei der regelmäßigen Aktualisierung des Europäischen Verzeichnisses zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens.
- 3. Die Kommission sollte
- (1) die Mitgliedstaaten und sonstigen Stakeholder unterstützen, indem sie
- - effektives Peer-Learning und den Austausch von Erfahrungen und Beispielen guter Praxis erleichtert;
- - die in Anhang II zusammengefassten Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens regelmäßig auf den neuesten Stand bringen;
- (2) weiterhin Instrumente innerhalb des Europass-Rahmenkonzepts entwickeln, die die EU-weite Transparenz und Anerkennung von im Zuge nichtformaler und informeller Lernerfahrungen erzielten Lernergebnissen erleichtern;
- (3) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Umsetzung dieser Empfehlung durch die Programme für lebenslanges Lernen und "Jugend in Aktion", das künftige Europäische Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie die Europäischen Strukturfonds gefördert wird;
- (4) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Stakeholder die aufgrund dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen bewerten und evaluieren und dem Rat bis zum 31. Juli 2017 über die gesammelten Erfahrungen sowie deren Bedeutung für die Zukunft, auch im Hinblick auf eine etwaige Überprüfung und Überarbeitung dieser Empfehlung, berichten.
- (1) die Mitgliedstaaten und sonstigen Stakeholder unterstützen, indem sie
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident
Anhang I
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- (a) Formales Lernen findet in einer organisierten und strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Umgebung statt, und führt typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation, in der Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befähigungsnachweises. Hierzu gehören die Systeme der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung.
- (b) Nichtformales Lernen ist das, was im Rahmen geplanter Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeiten) stattfindet; dabei wird das Lernen in gewisser Weise unterstützt (z.B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Unter den Begriff können Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, von Grundbildung für Schulabbrecher oder Alphabetisierungskurse für Erwachsene gehören. Ausgesprochen typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern, etwa im Bereich der IKT-Fertigkeiten, strukturiertes Online-Lernen (z.B. durch Nutzung freier Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit organisieren.
- (c) Informelles Lernen ist das, was im täglichen Leben - also am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Freizeit - erlernt wird. Unter dem Gesichtspunkt der Lernziele, Lernzeiten oder einer etwaigen Unterstützung ist dieses Lernen weder organisiert noch strukturiert. Informelles Lernen kann sogar stattfinden, ohne dass der Lernende dies beabsichtigt. Beispiele für durch informelles Lernen erzielte Lernergebnisse sind Fähigkeiten, die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung aneignet, z.B. die am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten, oder IKT-Fertigkeiten; während eines Auslandsaufenthalts erworbene Sprachkenntnisse oder interkulturelle Fähigkeiten; außerhalb des Arbeitsplatzes erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Fähigkeiten, die durch freiwillige, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, in der Jugendarbeit oder zu Hause (z.B. Kinderbetreuung) erworben wurden.
- (d) Eine Qualifikation ist das formale Ergebnis eines Bewertungs- oder Validierungsverfahrens; sie wird erlangt, wenn eine zuständige Stelle feststellt, dass eine Person Lernergebnisse erzielt hat, die sich an bestimmten Standards messen lassen.
- (e) Lernergebnisse sind das, was der Lernende nach dem Durchlaufen eines Lernprozesses weiß, versteht oder tun kann; sie lassen sich als Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen definieren.
- (f) Ein nationaler Qualifikationsrahmen ist eine kohärente und umfassende Beschreibung der auf Lernergebnissen basierenden Qualifikationsniveaus.
- (g) Validierung ist ein Verfahren, in dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat. Die Validierung umfasst vier Einzelschritte:
- (1) Dialog, in dem die besonderen Erfahrungen einer Person ermittelt werden,
- (2) Dokumentierung - die Erfahrungen der Person werden sichtbar gemacht
- (3) formale Bewertung dieser Erfahrungen und
- (4) Anerkennung, die zur Bescheinigung beispielsweise einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führt.
Anhang II:
Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
Effektive Praxis: die europäische Perspektive
Die Praxis der Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens sollte mit den wesentlichen Elementen der Europäischen Grundsätze für die Validierung von nichtformalen und informellen Lernprozessen (2004), der Europäischen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Empfehlung für einen Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vereinbar sein.
Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Validierung sollte fortentwickelt werden, insbesondere durch regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung dieser Leitlinien und des Europäischen Verzeichnisses zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens.
Instrumente und Rahmen auf europäischer Ebene (Europäischer Qualifikationsrahmen, Europass, europäische Anrechnungssysteme usw.) könnten genutzt werden, um die Validierung zu fördern und die Vergleichbarkeit und Transparenz der Ergebnisse von Validierungsverfahren zu verbessern und auf diese Weise über nationale Grenzen hinweg Vertrauen zu bilden.
Effektive Praxis: die nationale Perspektive
Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens sollte als integraler Bestandteil des nationalen Qualifikationssystems betrachtet werden.
Das formative Bewertungskonzept ist wichtig, da es die Aufmerksamkeit darauf lenkt, dass die "Identifizierung" von Kenntnissen, Fähigkeiten und allgemeineren Kompetenzen entscheidender Bestandteil des lebenslangen Lernens ist.
Summative Validierung muss eine klar definierte und unzweideutige Verknüpfung mit den Standards aufweisen, die im nationalen Qualifikationssystem (oder -rahmen) verwendet werden.
Ein Anspruch auf Validierung könnte in Fällen in Betracht gezogen werden, in denen nichtformales und informelles Lernen als normaler Weg zum Erwerb einer Qualifikation gilt, der parallel zu formalen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung beschritten werden kann.
Die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen könnte als Gelegenheit zur systematischen Einbeziehung der Validierung in die Qualifikationssysteme genutzt werden.
Die Einführung der Validierung als integraler Bestandteil eines nationalen Qualifikationsrahmens könnte mit dem Erfordernis der Verbesserung des Zugangs zu, des fortschreitenden Erwerbs von und der Anrechnung von Qualifikationen verknüpft werden.
Die Nachhaltigkeit und Kohärenz nationaler Validierungssysteme sollte durch regelmäßige Kosten-Nutzen-Analysen belegt werden.
Effektive Praxis: die organisatorische Perspektive
Akteure der formalen Bildung, Unternehmen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Freiwilligenorganisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Gelegenheiten zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens.
Die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens stellt eine Herausforderung für die Anbieter formaler Bildung dar, und zwar sowohl hinsichtlich des Spektrums der validierbaren Lernergebnisse als auch hinsichtlich der Art und Weise der Einbeziehung dieses Prozesses in die Erstellung formaler Lehrpläne und in die Bewertung derselben.
Für die Unternehmen sind mit der Einführung von Systemen zur Dokumentierung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter erhebliche Vorteile verbunden. Die Unternehmen müssen ihre eigenen legitimen Interessen mit denen ihrer individuellen Mitarbeiter in Einklang bringen.
Die Erwachsenenbildung bietet in erheblichem Maße Gelegenheiten zum nichtformalen und informellen Lernen. Der Ausbau der Erwachsenenbildung sollte daher durch die systematische Fortentwicklung formativer und summativer Validierungen gefördert werden.
Der dritte (oder Freiwilligen-) Bereich bietet ein breites Spektrum personalisierter Lernmöglichkeiten, die in anderen Umfeldern hoch geschätzt werden. Durch Validierung sollten die Ergebnisse dieser Lernprozesse sichtbar gemacht und deren Anrechnung in anderen Bereichen erleichtert werden.
Die Funktionsfähigkeit der verschiedenen Stellen, die an Validierungen beteiligt sind, setzt eine Koordinierung durch einen institutionellen Rahmen voraus.
Der institutionelle Weg zu Validierung und Zertifizierung sollte nicht zu Bescheinigungen führen, denen wegen des Weges, auf dem sie erworben wurden, ein unterschiedlicher Status beigemessen wird.
Effektive Praxis: die Einzelperson
Im Mittelpunkt des Validierungsverfahrens muss die Einzelperson stehen. Die Aktivitäten anderer Akteure im Bereich der Validierung sollten im Lichte ihrer Auswirkungen auf die Einzelperson beurteilt werden.
Der Zugang zur Validierung sollte allen offenstehen. Besonders wichtig ist die Motivation derjenigen, die sich dem Verfahren unterziehen wollen.
Das mehrstufige Validierungsverfahren bietet den Einzelnen viele Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der künftigen Ausrichtung ihrer Validierung. Die entsprechenden Entscheidungen sollten durch Information und Beratung erleichtert werden.
Effektive Praxis: Struktur des Validierungsverfahrens
Die drei Prozesse der Orientierung, der Bewertung und des externen Audits können bei der Evaluierung von bereits existierenden Validierungsverfahren zum Einsatz kommen und die Entwicklung neuer Validierungsverfahren fördern.
Effektive Praxis: Methoden
Bei den Methoden der Validierung von Ergebnissen nichtformalen und informellen Lernens handelt es sich im Wesentlichen um dieselben, die auch bei der Bewertung der Ergebnisse formalen Lernens zum Einsatz kommen.
Werden sie für die Validierung verwendet, so sind sie so zu beschließen, zu kombinieren und anzuwenden, wie es der individuellen Besonderheit und dem nichtstandardisierten Charakter des nichtformalen und informellen Lernens entspricht.
Der Bewertung von Lernergebnissen dienende Instrumente müssen zweckmäßig sein. Effektive Praxis: Validierungs-Fachleute
Wie effektiv Validierungsverfahren ablaufen, hängt im Wesentlichen vom professionellen Beitrag derjenigen ab, die als Berater, Bewerter oder Verwaltungsfachleute in das Validierungsverfahren eingebunden sind. Der Aus- und Fortbildung dieser Fachleute kommt entscheidende Bedeutung zu.
Eine Vernetzung, die den Austausch von Erfahrungen und das reibungslose Funktionieren einer Gemeinschaft von Fachleuten aus der Validierungspraxis ermöglicht, sollte Bestandteil eines Fortbildungsprogramms für die betreffenden Fachleute sein.
Wenn die an einem konkreten Validierungsverfahren beteiligten Fachleute miteinander interagieren, so dürfte sich daraus eine effizientere und effektivere Praxis entwickeln, die denjenigen zugute kommt, die eine Validierung beantragen.
- 1. Gemeint sind EU-Bürger und alle Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Europäischen Union.
- 2. KOM (2010) 682 endg.
- 3. KOM (2010) 477 endg.
- 4. KOM (2011) 206 endg.
- 5. COM (2012) 173 final.
- 6. Ständige Vertretungen bei der EU, Ausschuss für Bildungsfragen, Beratende Gruppe für den Europäischen Qualifikationsrahmen, Gruppe für die Anerkennung von Lernergebnissen, StakeholderForum für lebenslanges Lernen, Beratender Ausschuss für Berufsbildung, Benutzergruppe des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung, Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung, Arbeitsgruppe Modernisierung der Hochschulbildung, Bologna-Follow-up-Gruppe, Europass- und Euroguidance-Zentren, Europäisches Netzwerk für die Politik der lebensbegleitenden Beratung, Youthpass-Beirat, Netz der nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung, Netzwerk für die Anerkennung früherer Lernerfahrungen an Hochschulen, Sachverständigengruppe für die Mobilität junger Freiwilliger.
- 7. KOM (2010) 2020 endg.
- 8. Jugend in Bewegung, KOM (2010) 477 endg., Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, KOM (2010) 682 endg.
- 9. ABl. C 119 vom 28.5.2009, S.2.
- 10. KOM (2009) 200 endg.
- 11. ABl. C 311 vom 19.12.2009, S.1.
- 12. http://ec.europa.eu/education/lifelong-learningpolicy/doc/vocational/bruges de.pdf .
- 13. ABl. C 372 vom 20.12.2011, S.36.
- 14. ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
- 15. KOM (2011) 206 endg.
- 16. COM (2012) 173 final.
- 17. ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.
- 18. Erklärung der am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen versammelten für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen europäischen Minister sowie der Europäischen Kommission zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung, http://ec.europa.eu/education/pdf/doc125 en.pdf .
- 19. http://ec.europa.eu/education/lifelong-learningpolicy/doc/informal/validation2004 de.pdf .
- 20. http://www.cedefop.europa.eu/EN/about-cedefop/projects/validation-ofnonformalandinformallearning/index.aspx.
- 21. Cedefop, 2009, http://www.cedefop.europa.eu/DE/Files/4054 de.pdf .
- 22. ABl. C 111 vom 6.5.2008, S.1.
- 23. ABl. L 390 vom 31.12.2004, S.6.
- 24. ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11.
- 25. http://ec.europa.eu/dgs/education culture/consult/vnfil/report en.pdf .
- 26. Dazu zählen EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Europäischen Union.
- 27. Im Sinne der Definitionen des Anhangs I.
- 28. ABl. L 255 vom 30.9.2005, S.22.
- 29. Diese Gruppe wurde eingerichtet durch die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, ABl. C 111 vom 6.5.2008, S.1.