Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110158 - vom 14. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung
in der Sitzung am 12. Mai 2005 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das am 25. Juni 1998 unterzeichnete Übereinkommen von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Århus-Übereinkommen) und auf das bevorstehende zweite Treffen der Vertragsparteien (MOP-2), das vom 25. bis 27. Mai 2005 in Almaty, Kasachstan, stattfindet,
- - unter Hinweis auf die mündliche Anfrage B6-0237/2005 im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten ist,
B. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen von der Europäischen Gemeinschaft sowie von der Mehrheit ihrer Mitgliedstaaten, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten, am 17. Februar 2005 ratifiziert wurde1,
C. in der Erwägung, dass zur Zeit 19 von 35 Vertragsparteien des Übereinkommens von Århus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat die legislativen Instrumente zur Umsetzung des Århus-Übereinkommens zum Teil bereits angenommen haben2, und in der Erwägung, dass über weitere legislative Instrumente zur Zeit zwischen Parlament und Rat verhandelt wird3,
E. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen die Behörden und die Bürger besser befähigt, ihrer individuellen und kollektiven Verantwortung zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt für das Wohlergehen jetziger und künftiger Generationen gerecht zu werden,
F. in der Erwägung, dass das Protokoll von Kiew über die Schaffung von Registern zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen dazu beiträgt, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, die Verschmutzung zu verringern und die nachhaltige Entwicklung zu fördern,
- 1. fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, ihrer Führungsrolle bei den Verhandlungen auf transparente und konstruktive Weise gerecht zu werden;
- 2. hält das zweite Treffen der Vertragsparteien für eine gute Gelegenheit, nicht nur die bisherigen Fortschritte zu prüfen, sondern auch über künftige Herausforderungen nachzudenken;
- 3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, zu gewährleisten, dass das Übereinkommen durch die Beschlüsse, die auf der MOP-2-Konferenz gefasst werden, weiter umgesetzt und entwickelt wird und dass zwischen dem Århus-Übereinkommen und den einschlägigen multilateralen Umweltabkommen Synergieeffekte geschaffen werden;
- 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, insbesondere zu gewährleisten, dass
- - genaue Bestimmungen festgelegt werden, um eine effiziente und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen in Bezug auf genetisch veränderte Organismen zu garantieren, gegebenenfalls durch eine Änderung des Übereinkommens und seiner Anhänge;
- - ein auf Dauer angelegtes Finanzierungssystem eingeführt wird, um zu gewährleisten, dass abzusehen ist, welche Mittel zur Verfügung stehen;
- - der Einhaltungsmechanismus anhand der bisherigen Erfahrungen weiter verbessert wird;
- 5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die legislative Arbeit mit dem Ziel fortzusetzen, ein Legislativinstrument zur Umsetzung von Artikel 9 des Übereinkommens innerhalb der Europäischen Union zu verabschieden;
- 6. unterstützt ausdrücklich die Arbeit anderer wichtiger internationaler Organisationen und Übereinkommen, insbesondere des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit; hält das Århus-Übereinkommen jedoch für das zuständige Forum für Überlegungen über die horizontalen Grundsätze des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten;
- 7. drängt die Länder, die das Århus-Übereinkommen und das Protokoll von Kiew über die Schaffung von Registern zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen noch nicht ratifiziert haben, diese Ratifizierung vorzunehmen und sich dafür einzusetzen, dass andere Länder, die nicht der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) angehören, auf Wunsch auch Vertragsparteien des Übereinkommens werden können;
- 8. ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die der Delegation der Europäischen Union angehören, einen wesentlichen Beitrag leisten können, und geht daher davon aus, dass sie zumindest als Beobachter mit oder ohne Rederecht Zugang zu den EU-Koordinationssitzungen in Almaty bekommen werden;
- 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit dem Ersuchen zu übermitteln, dass sie an alle Vertragsparteien, die nicht der Europäischen Union angehören, weitergeleitet wird.
1 Beschluss des Rates vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Århus-Übereinkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
2 Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26); Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17).
3 Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Århus-Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft (KOM (2003) 0622); Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (KOM (2003) 0624).