Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)
Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.