Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am 18. Oktober 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/5109 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019) - Drucksache 19/4458 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.18 Erster Durchgang: Drucksache. 390/18 (PDF)