Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksachen 17/14221, 17/14222 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes - Drucksache 17/10308 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
"2. In § 2a Absatz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Tieren" die Wörter "und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere" eingefügt."
2. Die bisherigen Nummern 2 bis 21 werden die Nummern 3 bis 22.
Fristablauf: 19.07.13 Erster Durchgang: Drucksache. 307/12 (PDF)