Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze

A

Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: