in Verbindung mit
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen - COM (2011) 561 final Drucksache: 555/11 (PDF)
in Verbindung mit
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands - COM (2010) 624 final Drucksache: 748/10 (PDF) und zu748/10
Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit den Schengener Abkommen die Grundlage für eine der größten Errungenschaften der EU geschaffen wurde: Das freie Reisen ohne Grenzkontrollen für mehr als 400 Millionen Europäer.
- 2. Für den Bundesrat stellt der ungehinderte Grenzübertritt eine wichtige Grundlage für Wirtschaft, Gesellschaft und gute Nachbarschaft in Europa dar.
- 3. Missbräuchliche politische Alleingänge, die dieses wichtige Prinzip ohne Not gefährden, müssen nach seiner Auffassung auch künftig zum Schutz der Grundfreiheiten vermieden werden.
- 4. Der Bundesrat lehnt zusätzliche Gründe, die über die ursprünglichen Vorschläge der Kommission aus dem Jahr 2011 hinausgehen, für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ohne einen angemessenen Gemeinschaftsmechanismus zur Evaluierung und Überwachung ab.
- 5. Der Bundesrat ist des Weiteren der Auffassung, dass Reformen am Schengener Grenzkodex und dem Evaluierungsmechanismus nur mit Bedacht und bei größtmöglicher Beteiligung des Europäischen Parlaments (EP) erfolgen sollten.
- 6. Er lehnt jegliche Schwächung des EP entschieden ab und spricht sich dafür aus, das EP auch und gerade bei Reformen am Evaluierungsmechanismus möglichst umfassend einzubeziehen.
- 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiteren Verhandlungen in diesem Sinne zu führen.