Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung - Drucksachen 18/11499, 18/11948, 18/12994 - den beigefügten Entschließungsantrag auf Drucksache 18/13017 angenommen.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13017
18. Wahlperiode 28.06.2017
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11499, 18/11948, 18/12181 Nr. 1.13, 18/12994 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- - unverzüglich bei der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zu der Frage einzuholen, ob die UVP-Richtlinie die Möglichkeit eröffnet, bei Vorhaben nach ihrem Anhang II das Erfordernis einer UVP in Abhängigkeit davon festzulegen, dass das Vorhaben an einem Standort verwirklicht werden soll, der in das EMAS-Register eingetragen ist. Über die Antwort ist der Deutsche Bundestag zu unterrichten;
- - im Fall, dass die Europäische Kommission die Frage positiv beantwortet, dem Deutschen Bundestag spätestens zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen;
- - in der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag unter Einbeziehung der Europäischen Kommission und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH - soweit möglich und rechtlich zulässig - für Schwellenwerte für die Vorprüfung bei Bagatelländerungen zur Aufnahme in das UVPG zu entwickeln.
Berlin, den 27. Juni 2017
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Thomas Oppermann und Fraktion