Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen
Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.