Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am 18. Oktober 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/5030 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes - Drucksache 19/4466 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.18 Erster Durchgang: Drucksache. 388/18 (PDF)