Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. September 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.