Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/3072 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Drucksache 18/2847 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 399/14 (PDF)