Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957

Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.