Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die Richtlinie für nukleare Sicherheit zu überarbeiten und dabei die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima und den europäischen Stresstests zu berücksichtigen. Er hält angesichts der grenzüberschreitenden Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls höchste Sicherheitsstandards in Europa für erforderlich und verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012 (BR-Drucksache 611/12(B) ).
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem "Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen" ein anspruchsvolles Ziel festgelegt werden soll, das weiterer Konkretisierung bedarf. Insbesondere die Einschränkung, dass das Ziel für bestehende Anlagen "in dem Maße gilt, wie es vernünftigerweise erreichbar ist", wird der hohen Bedeutung der nuklearen Sicherheit nicht gerecht. Anlagen, die dem Ziel nicht nahekommen, sind rasch abzuschalten.
- 3. Er fordert die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuarbeiten, dass das Sicherheitsziel mit verbindlichen Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau konkretisiert wird. Die Sicherheitsstandards müssen eine sicherheitstechnische Gesamtbewertung einer Anlage ermöglichen und zu einer Erhöhung der Sicherheit in Europa führen.
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund des Anlagendesigns und der Materialalterung ältere Kernkraftwerke in der Regel höhere Unfallrisiken in sich bergen und daher eine europaweite Laufzeitbegrenzung angezeigt ist.
- 5. Der Bundesrat begrüßt die Festlegung von thematischen Überprüfungen in Form von Peer Reviews. Er hält die Nutzung des Know-How der Regulierungsbehörden in Form der Peer Reviews für vorteilhaft. Er erhofft sich, dass mit einem solchen Vorgehen ein Einstieg in eine europaweite Prüfung der kerntechnischen Sicherheit beschritten wird.
- 6. Ferner begrüßt er es, dass Anforderungen an die Regulierungsbehörden festgelegt werden, ohne ein spezielles Organisationsmodell vorzuschreiben. Er sieht in der in Deutschland in Form der Bundesauftragsverwaltung realisierten Überwachung der kerntechnischen Anlagen eine hohe Qualitätsgewährleistung durch Transparenz und wechselseitige Kontrolle zwischen Bund und Ländern.
- 7. Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie in den weiteren Verhandlungen darauf achtet, dass die Anforderungen an die Regulierungsbehörde so gefasst werden, dass sie mit dem deutschen Aufsichtssystem - föderale Struktur in Form der Bundesauftragsverwaltung und Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Abteilungen innerhalb der Ministerien - ohne größere Änderungen erfüllbar sind. Angesichts der begrenzten Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland würde eine umfangreiche Organisationsänderung im Bereich der Atomaufsicht die Überwachung der Kernkraftwerke eher erschweren und die Sicherheit nicht befördern.