Deutscher Bundestag Berlin, 13. November 2018
Der Direktor
An die Direktorin des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 55. Sitzung am 11. Oktober 2018 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG) bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 525/18 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) folgende Korrekturen zu berücksichtigen:
Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzesbeschlusses ist wie folgt zu fassen:
"d) In der neuen Nummer 112 wird § 158 wie folgt geändert:
- aa) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:
(2) Ist die Anmeldung vor dem 1. Oktober 2009 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Ist die Anmeldung zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 14. Januar 2019 eingereicht worden, ist für den gegen die Eintragung erhobenen Widerspruch § 42 Absatz 1 und 2 in der bis zum 14. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden."
- bb) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Ist der Widerspruch vor dem 14. Januar 2019 erhoben worden, finden § 42 Absatz 3 und 4 keine Anwendung."
- cc) Die bisherigen Absätze 4 bis 9 werden die Absätze 5 bis 10."
(Prof. Dr. Horst Risse)