Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/6575 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten - Drucksache 18/6280 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Die Fußnote zur Gesetzesüberschrift wird wie folgt gefasst:

"* Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12)."
Fristablauf: 27.11.15
Erster Durchgang: 365/15 (PDF)