Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.