Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
Der Bundesrat hat in seiner 911. Sitzung am 26. Juni 2013 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.