Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/6579 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen - Drucksachen 18/5924, 18/6177 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 7
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft."
Fristablauf: 27.11.15
Erster Durchgang: 355/15 (PDF)