Punkt 28 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe folgender Ergänzung fassen:
Dem Entschließungstext ist folgende Nummer 6 anzufügen:
"6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei gesetzgebenden und administrativen Maßnahmen, die sich an Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten, Medienplattformen, Medienintermediäre oder Benutzeroberflächen richten, Länderkompetenzen zu wahren sind."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf Ebene der Länder ist eine umfängliche Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages in Vorbereitung, die Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten, Medienplattformen, Medienintermediäre oder Benutzeroberflächen zum Teil erstmalig in den Blick nimmt. Die Gespräche mit den betroffenen Akteuren laufen noch und werden ergebnisoffen geführt. Eine vorschnelle Festlegung auf Regeln auf digitalen Märkten könnte sich ungünstig auf den Fortgang dieses Verfahrens auswirken und würde der Komplexität der Materie nicht gerecht.