972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018 - Antrag des Landes Hessen -
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
- 1. Zu Ziffer 3 Satz 2 Ziffer 3 Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat begrüßt daher die auf Initiative der Bundesregierung geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen für Musterfeststellungsklagen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die vom Bundesrat begrüßten rechtlichen Voraussetzungen für Musterfeststellungsklagen (§§ 606 ff. ZPO) wurden von der Bundesregierung, nicht von der Kommission, geschaffen. Die bislang vom Bundesrat nicht begrüßten Überlegungen der Kommission zum Schutz kollektiver Rechtsdurchsetzung sollen nicht Gegenstand dieser Entschließung sein.
B
- 2. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.