Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/12833 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) - Drucksache 18/12494 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 14.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 266/17 (PDF)
1. In Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe "Satz 1" die Wörter "Nummer 1 bis 4" eingefügt.
2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:
,Artikel 2
Änderung des Vertrauensdienstegesetzes
In § 8 Absatz 1 des Vertrauensdienstegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom ... [einsetzen: Datum und Fundstelle dieses Gesetzes] (BGBl. I S. ...) werden die Wörter "erheben und" gestrichen.`
3. Die bisherigen Artikel 2 bis 11 werden die Artikel 3 bis 12.
4. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft."
- b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Artikel 2 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft."